Ja, die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu staatlichen Integrationsmaßnahmen (Angebote der Sprachförderung und Beratung) zu gewähren. Das umfasst:
Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
Die »MiA-Kurse« (Migrantinnen einfach stark im Alltag), ein Angebot speziell für Frauen
Die Erstorientierungskurse
Integrationskurse
Berufssprachkurse
Es stehen alle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Kursarten zur Verfügung, das heißt neben dem allgemeinen Integrationskurs beispielsweise auch Jugend- und Frauenkurse sowie sogenannte „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern zum Beispiel nur das kyrillische). Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.
Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich. Diesen finden Sie hier. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Zuständig für den Kreis Steinfurt ist die Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bielefeld. Die Kontakdaten der Regionalstelle und Informationen dazu, wo im Kreis Steinfurt Integrationskurse angeboten werden, lassen sich schnell und einfach im BAMF-NAvI finden.
Die Zulassung kann unter Vorlage des erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung vorgelegt wird.
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.