Kinder, Jugend, Familie
Wichtiger Hinweis
Zu- und Absagen für Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2021 / 2022 werden frühestens nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses (9. März) durch die Einrichtungen versandt. Auskünfte zu den Zu- oder Absagen kann das Jugendamt leider nicht erteilen.
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