Wohngeld
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.
Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer von Eigenheimen) geleistet. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie etwa Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei solchen Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Formulare zum Herunterladen
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - Hinweise und Erläuterungen
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - Hinweise und Erläuterungen
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss / Mietzuschuss) - Anlage: Hinweise zum Datenschutz
- Angaben des/der Vermieters/in zum Wohnraum (Mietbescheinigung)
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Untervermietung (Anträge auf Mietzuschuss) oder bei Vermietung (nur bei Anträgen auf Lastenzuschuss)
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld-Lastenschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (zum Beispiel bei Eigenheimen) Belastung
Grundsätzlich dürfen keine anderweitigen Transferleistungen bezogen werden (siehe hierzu auch Abschnitt „Allgemeine Sachdarstellung“).
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
Leistungen für Kinder
Personen erhalten für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- oder Dienstleistungen gewährt.
Weitere Informationen
- Wohngeld - Wer ist wohngeldberechtigt und wie kann man Wohngeld beantragen?
- Ratschläge und Hinweise des Bundesbauministeriums zum Wohngeld-Plus-Gesetz
Auch wenn folgende Broschüre den Titel „Wohngeld 2020“ trägt, gelten die Ratschläge und Hinweise auch für das Wohngeld 2023.
- PDF-Datei: PDF, 1 MB