Asylbewerberleistungen
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.
Asylbewerber und ausländische Staatsbürger mit einem Duldungsstatus können finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen. Gewährt werden diese Leistungen vom Fachdienst Soziales der Stadt Ibbenbüren. Er berät und betreut auch diesen Personenkreis.
Voraussetzungen
Die den Antrag stellende Person ist Asylbewerber oder ausländischer Staatsbürger mit einem Duldungsstatus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Über gegebenenfalls notwendige Unterlagen erteilt der Fachdienst Soziales der Stadt Ibbenbüren Auskunft.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Asylbewerberleistungsgesetz