Personalausweis
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen,
- sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen
- oder sobald sie 16 Jahre alt sind und, ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Formulare zum Herunterladen
Voraussetzungen für die Beantragung
Wer einen Personalausweis beantragt, muss deutscher Staatsbürger und in der Stadt gemeldet sein. Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde nur im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen gegen erhöhte Gebühr möglich. Erfragen Sie die Voraussetzungen bitte über die Hotline des städtischen Bürgerbüros unter Telefon 05451 931-190. Über die Ausstellung ist die Hauptwohnsitzgemeinde zu unterrichten.
Sofortiger Ersatz für einen Personalausweis
Sofern Sie im Falle eines Gültigkeitsablaufs oder eines Verlustes sofort einen neuen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein solcher wird nur ausgestellt, wenn kein gültiger Personalausweis und kein Reisepass vorhanden sind und akuter Legitimationsbedarf besteht. Mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sollte gleichzeitig der reguläre Personalausweis beantragt werden. Der vorläufige Personalausweis wird direkt ausgestellt und wird von der Gültigkeit der Legitimation angepasst. Dieses Dokument kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Wichtiges zu Minderjährigen und Erstbeantragungen
Unbedingt zu beachten: Wenn die Person, für die ein regulärer oder aber vorläufiger Personalausweis beantragt werden soll, unter 16 Jahren ist, beziehungswiese wenn zum ersten Mal ein Personalausweis beantragt wird, muss grundsätzlich bei der Antragstellung ein Elternteil, der sich selbst mit einem gültigen Personalausweis ausweisen kann, ebenfalls mit anwesend sein. Außerdem sind unbedingt eine Einverständniserklärung von beiden Sorgeberechtigten sowie die Ausweisdokumente im Original vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt zirka zwei bis drei Wochen.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung eines Personalausweises - auch bei Kindern - muss jede Person selbst dabei sein.
Wenn Ihr alter Personalausweis abgelaufen ist und Sie einen neuen benötigen
- alter Personalausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder dieser gestohlen wurde
- Reisepass oder Geburtsurkunde mit EU-Kartenführerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
Wenn Sie einen vorläufigen Personalausweis benötigen
- alter Personalausweis beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Foto*
- bei Personen unter 16 Jahren: schriftliche Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
Wenn Sie zum ersten Mal einen Personalausweis beantragen möchten
- Kinderausweis oder, falls nicht vorhanden, Geburtsurkunde
Wenn die betreffende Person, für die der Personalausweis beantragt werden soll, unter 16 Jahren ist
- schriftliche Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
*Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, ein ausgedrucktes Lichtbild mitzubringen oder im Eingangsbereich des Bürgerbüros selbstständig an einem Foto-Automaten ein digitales Lichtbild aufzunehmen. Kosten für die Aufnahme: 4,50 Euro. Dieses kann allerdings lediglich für Dokumentenanträge, wie Pass und Personalausweis, genutzt werden. Für Führerschein-Anträge wird ein ausgedrucktes Foto benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
- Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- Personalausweis ab 24 Jahren: 37 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- nachträgliches Aktivieren der eID-Ausweisfunktion für Altfälle: gebührenfrei
- Ändern der PIN (zum Beispiel bei vergessener PIN): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der eID-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Entsperren der eID-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Wie lange sind Personalausweise gültig?
- bei Personen unter 24 Jahren: sechs Jahre
- bei Personen über 24 Jahre: zehn Jahre
Verlängerungen von Personalausweisen sind nicht möglich.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV).
Was sollte ich noch wissen?
Reisen
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, grundsätzlich ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie eigens einen Reisepass benötigen.
Online-Funktion des neuen Personalausweises
Künftig können Sie einige Verwaltungsleistungen auch online nutzen. Sie benötigen zur Nutzung einen Internetzugang den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion, die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN) sowie ein Kartenlesegerät.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis abholen, können Sie sofort die eID-Funktion nutzen, da der Ausweis grundsätzlich mit eingeschalteter Online-Funktion geliefert wird. Ein nachträgliches Ausschalten ist nicht mehr möglich.
Sie müssen vor Nutzung der eID-Funktion die Transport-PIN, die Ihnen per Brief mitgeteilt wird, in Ihre persönliche PIN ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp; diese Software erhalten Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
Ausführliche Informationen zur eID erhalten Sie in einer Broschüre bei der Antragstellung. Im Internet können Sie sich zudem auf der Seite des Bundesministeriums des Innern „Der neue Personalausweis“ informieren. Weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie darüber hinaus im Internet unter www.personalausweisportal.de.