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Kindertageseinrichtungen

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Die Stadt Ibbenbüren ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen in Ibbenbüren zuständig.

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Ibbenbürener Kindergärten

  • ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie
  • unterstützt die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages
  • ermöglicht Eltern, Beruf und Familie besser koordinieren zu können
  • orientiert sich am Wohl des Kindes
  • hat zum Ziel, jedes Kind individuell zu fördern
  • unterstützt Eltern bei der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung

In insgesamt 29 Einrichtungen in Ibbenbüren stehen Plätze für Kinder von den ersten Lebensmonaten bis zum Schuleintritt zur Verfügung.

Einige Ibbenbürener Kindergärten werden als Familienzentren geführt. Diese Zentren fördern und beraten Familien und ihre Kinder in vielen Fragen, unterstützen sie individuell und machen spezielle familienbezogene Angebote.

Wo finde ich einen geeigneten Kindergarten?

Weitere Informationen (zum Beispiel zu Öffnungszeiten, Betreuungsangeboten, Konzepten der Kindertageseinrichtungen) erhalten Eltern direkt in den Kindergärten oder auch auf den Internetseiten der Einrichtungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldungen für die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) erfolgen nunmehr ausschließlich online über eine Registrierung unter https://step.kreis-steinfurt.de.

Bei Fragen zur Online-Registrierung können Sie sich per Mail an step@ibbenbueren.de oder unter Telefon 05451 931-779 an das Jugendamt der Stadt Ibbenbüren wenden.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Tatjana Lamparter

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-548
  • Fax: 05451 931-66548
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 729

Claudia Dyk

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-733
  • Fax: 05451 931-66733
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 733

Welche Gebühren fallen an?

Zukünftig sollen die Betreuungsangebote für Familien, unabhängig ob Kindertagespflege, Kita oder OGS, in einer Hand liegen und nicht mehr in mehreren Abteilungen bearbeitet werden. Die Einteilung erfolgt nach dem 1. Buchstaben des Nachnamen des Kindes.

Für die Betreuung in einem Kindergarten (OGS, Kindertagespflege) fallen keine Gebühren an, sehr wohl aber Elternbeiträge.

Die Höhe der monatlichen Kindergarten-Elternbeiträge ergibt sich aus

  • dem gebuchten Betreuungsstundenumfang
  • der Höhe des maßgeblichen Einkommens der Eltern

Mit dem Festsetzungsbescheid wird das Einkommen der Eltern einer Einkommensstufe in der Elternbeitragstabelle zugeordnet. Darüber hinaus wird der monatliche Kostenbeitrag festgesetzt. Nähere Erläuterungen, wie das maßgebliche Einkommen der Eltern berechnet wird, sind der Elternbeitragssatzung entnehmbar (siehe „Formulare zum Herunterladen“).

Liegt das maßgebliche Jahreseinkommen der Eltern unter 25.000 Euro, werden keine Elternbeiträge erhoben.

Träger von Tageseinrichtungen können von Eltern zusätzlich ein Entgelt für Verpflegung (Mitttagessen) verlangen. Dieser Aspekt ist direkt mit der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu klären.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Buchstabenbereich A-G

Andrea Albers

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-527
  • Fax: 05451 931-66527
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 528

Buchstabenbereich H-K

Barbara Henkemeier

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-567
  • Fax: 05451 931-66567
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 527

Buchstabenbereich L-R

Manuela Hoffeld

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-577
  • Fax: 05451 931-66577
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 527

Buchstabenbereich S-Z

Tatjana Obert

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-586
  • Fax: 05451 931-66586
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 528

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Anmeldung zum Kindergartenjahr 2024/2025 endet am 15. November 2023.