Wallheckenweg-West: Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Kindertageseinrichtungen
Online-Dienste
Die Stadt Ibbenbüren ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen in Ibbenbüren zuständig.
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Ibbenbürener Kindergärten
- ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie
- unterstützt die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages
- ermöglicht Eltern, Beruf und Familie besser koordinieren zu können
- orientiert sich am Wohl des Kindes
- hat zum Ziel, jedes Kind individuell zu fördern
- unterstützt Eltern bei der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung
In insgesamt 29 Einrichtungen in Ibbenbüren stehen Plätze für Kinder von den ersten Lebensmonaten bis zum Schuleintritt zur Verfügung.
Einige Ibbenbürener Kindergärten werden als Familienzentren geführt. Diese Zentren fördern und beraten Familien und ihre Kinder in vielen Fragen, unterstützen sie individuell und machen spezielle familienbezogene Angebote.
Formulare zum Herunterladen
Wo finde ich einen geeigneten Kindergarten?
- PDF-Datei: 33 kB
Weitere Informationen (zum Beispiel zu Öffnungszeiten, Betreuungsangeboten, Konzepten der Kindertageseinrichtungen) erhalten Eltern direkt in den Kindergärten oder auch auf den Internetseiten der Einrichtungen.
Welche Gebühren fallen an?
Zukünftig sollen die Betreuungsangebote für Familien, unabhängig ob Kindertagespflege, Kita oder OGS, in einer Hand liegen und nicht mehr in mehreren Abteilungen bearbeitet werden. Die Einteilung erfolgt nach dem 1. Buchstaben des Nachnamen des Kindes.
Für die Betreuung in einem Kindergarten (OGS, Kindertagespflege) fallen keine Gebühren an, sehr wohl aber Elternbeiträge.
Die Höhe der monatlichen Kindergarten-Elternbeiträge ergibt sich aus
- dem gebuchten Betreuungsstundenumfang
- der Höhe des maßgeblichen Einkommens der Eltern
Mit dem Festsetzungsbescheid wird das Einkommen der Eltern einer Einkommensstufe in der Elternbeitragstabelle zugeordnet. Darüber hinaus wird der monatliche Kostenbeitrag festgesetzt. Nähere Erläuterungen, wie das maßgebliche Einkommen der Eltern berechnet wird, sind der Elternbeitragssatzung entnehmbar (siehe „Formulare zum Herunterladen“).
Liegt das maßgebliche Jahreseinkommen der Eltern unter 25.000 Euro, werden keine Elternbeiträge erhoben.
Träger von Tageseinrichtungen können von Eltern zusätzlich ein Entgelt für Verpflegung (Mitttagessen) verlangen. Dieser Aspekt ist direkt mit der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu klären.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Buchstabenbereich A-G
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-5111
- Fax: 05451 931-85111
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 528
Buchstabenbereich H-K
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-5117
- Fax: 05451 931-85117
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 527
Buchstabenbereich L-R
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-5119
- Fax: 05451 931-85119
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 527
Buchstabenbereich S-Z
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-5123
- Fax: 05451 931-85123
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 528
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Anmeldung zum Kindergartenjahr 2025/2026 endet am 31. Oktober 2024.
Rechtsgrundlage
- PDF-Datei: 231 kB