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Klimafonds 2023

20230406 - Balkonkraftwerke und jede Menge Grün werden gefördert
Mit den Mitteln des Klimafonds werden künftig Stecker-Solarmodule, die Dach- und Fassadenbegrünung, die Energieberatung und Maßnahmen für das Regenwassermanagement zur Verfügung gestellt. (Foto: Stadt Ibbenbüren)

+++ Die Fördermittel sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. +++

Die Stadt Ibbenbüren setzt neue Akzente beim Klimaschutz. Mit den Mitteln des Klimafonds werden künftig Stecker-Solarmodule, die Dach- und Fassadenbegrünung, die Energieberatung und Maßnahmen für das Regenwassermanagement zur Verfügung gestellt.

„Bisher konnten nur Hauseigentümerinnen und -eigentümer von der Förderung profitieren. Mit der neuen Förderrichtlinie haben nun auch Mieterinnen und Mieter erstmals die Möglichkeit, ihre Energiekosten zu verringern und CO2-Emissionen im Bereich Wohnen zu vermeiden“, sagt Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer. Und die dafür durch den Rat mit großer Mehrheit zur Verfügung gestellten Fördermittel haben sich für dieses Jahr deutlich erhöht. Zur Verfügung steht eine Fördersumme in Höhe von 150.000 Euro, von der jeweils 33.750 Euro für die genannten Aspekte verwendet werden können. Weitere 15.000 Euro stehen für Machbarkeitsstudien für Unternehmen bereit.

Sollten die beantragten Fördermittel die Fördersumme übersteigen, werden die Fördermittelempfänger per Zufallsverfahren gelost. Die Antragsteller der gezogenen Lose werden postalisch benachrichtigt. Sollten die beantragten Fördermittel die Fördersumme unterschreiten, können weitere Anträge gestellt werden. Die Restmittel werden dann im Windhundverfahren vergeben.

Eine Förderung ist nur bei Maßnahmen möglich, mit denen nicht vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie (also vor dem 1. April) begonnen wurde. Maßgeblich ist das Datum der Auftragsvergabe bzw. der Bestellung. Die Vergabe von Planungsleistungen gilt nicht als Baubeginn.

Die Fördermaßnahmen im Einzelnen

Stecker-Solar-Geräte: Gefördert wird die Installation von neuen steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonanlagen), die im deutschen Stromnetz betrieben werden dürfen. Das sind Photovoltaikmodule mit bis zu 600 Watt Leistung und einem Wechselrichter, die an das Stromnetz angeschlossen werden dürfen. Es werden nur Geräte mit Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Produktsicherheit gefördert. Hier wird ein Gerät mit maximal 200 Euro gefördert.

Dach- und Fassadenbegrünung: Förderfähig sind zum Beispiel Maßnahmen zur Dachabdichtung im Rahmen der Dachbegrünung, der Aufbau der Vegetationsschicht inkl. Schutzvlies und Filtermatte, Drainmatte, Substrat, Ansaat und Pflanzen. Zu verwenden sind mehrjährige und vorrangig heimische Pflanzen. Es werden nur Dachbegrünungen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen) mit 20 Euro pro Quadratmeter gefördert (maximal 500 Euro). Sanierungen von bereits vorhandenen Gebäudegrün, Platten-, Holz- oder ähnliche Belägen (z. B. bei Dachterrassen) oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen, wie z.B. Dekoration, sind nicht förderfähig. Förderfähig bei der Begrünung von Fassaden sind vorbereitende Maßnahmen (Entsiegelung, Schutzanstriche und Verfugen), Bodenaufbereitung, Rankhilfen und Pflanzen. Zu verwenden sind mehrjährige und vorrangig heimische Pflanzen. Gefördert werden nur bodengebundene Systeme, keine Pflanzkübel. Hier wird jeder Meter Beet mit 20 Euro gefördert (maximal 500 Euro).

Regenwassermanagement: Gefördert werden Regenwassertonnen und Zisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 200 Litern. Bei der Installation darf keine Neuversiegelung von unberührtem Boden stattfinden. Gefördert werden auch Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen (z.B. Pflaster, Beton und Asphalt) zurückgebaut und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Auch die Teilentsiegelung, z.B. mit Rasensteinen, ist förderfähig. Hier werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, maximal 500 Euro.

Energieberatung: Eine Erstberatung zu Sanierungsmaßnahmen in Wohnhäusern wird bereits
durch den Kreis Steinfurt kostenlos angeboten. Eine umfassende Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung wird darüber hinaus mit bis zu 50 Prozent der Beraterkosten durch den Bund gefördert. Diese Beratung wird durch die Stadt Ibbenbüren mit einer zusätzlichen Förderung von bis zu 200 Euro unterstützt. Insgesamt darf die Förderhöhe aber 60 Prozent der Beraterkosten nicht übersteigen.

Wie kann ich Mittel aus dem Klimafonds beantragen?

Die Fördermittel sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Förderrichtlinie