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Eichenprozessionsspinner

Eichenprozessionsspinner Raupe Baum EPS
Bild von LeeleeUusikuu auf Pixabay

Der Eichenprozessionsspinner ist seit jeher in Deutschland angesiedelt. Seit einigen Jahren breitet sich dieser vom Niederrhein her kommend weiter in Richtung Norden aus. Witterungsabhängig ist die Raupe ab Anfang Mai bis in den Juli hinein an Eichenbeständen zu finden. Die Raupe bildet im Laufe ihrer Entwicklungsstadien eine hohe Anzahl an Widerhaken bewehrten Brennhaaren aus, welche ein Nesselgift (sog. Thaumetopoein) beinhalten. Diese Brennhaare brechen leicht ab, können jedoch auch gegen Feinde abgeschossen werden. Die Brennhaare können durch Luftströmungen teilweise sehr weit (bis zu 200 m) getragen werden und sind regelmäßig auch in den bereits verlassenen Nestern in großer Anzahl vorhanden.

Was passiert bei dem Kontakt mit den Brennhaaren?

Ein Kontakt mit den Brennhaaren kann bei Menschen und Tieren Hautausschläge, leichte Schwellungen, Brennen, starken Juckreiz bis zu Quaddeln aus hervorrufen. Neben den Hautreaktionen können sich auch Atemwegsreizungen, Bindehautreizungen, Schwindelgefühl sowie auch Schüttelfrost und Fieber einstellen. In ganz seltenen Fällen kann es zu allergischen Schockreaktionen kommen. Im Gebiet des Kreises Steinfurt und auch darüber hinaus sind allerdings keine gravierenden Fälle bekannt geworden.

Wie verhalte ich mich richtig?

Keinesfalls selbst tätig werden, um die Nester zu beseitigen! Durch Abflammen oder Abspritzen können die Brennhaare aufgewirbelt werden und sich weiter verteilen. Die Bekämpfung und Beseitigung der Raupen und deren Nester erfolgt auf den städtischen Flächen ausschließlich unter Anwendung von Atemschutz und Schutzbekleidung durch eine Fachfirma. Jeden direkten Kontakt mit den Raupen und deren Nestern auch über den fraglichen Zeitraum hinaus (z.B. bei der Gartenarbeit oder bei Ausflügen) gilt es unbedingt zu vermeiden. Das gilt auch für bereits verlassene Nester, denen die Brennhaare nach wie vor anhaften. Bei einem Befall im Garten oder in unmittelbarer Nähe draußen keine Wäsche trocknen oder Spielgeräte nutzen. Bei Kontakt ein Duschbad inkl. Haarwäsche nehmen und die Kleidung wechseln. Kleidung bei mindestens 60° waschen. Befallene Gebiete und mit Warnschildern gekennzeichnete bzw. abgesperrte Bereiche meiden. Nicht an dort vorhandene Tischgruppen/Bänke oder auf die Wiese setzen. Bei einem Aufenthalt in befallenen Gebieten notfalls Nacken, Hals, Arme und Beine bedecken. Bei dem Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen einen Arzt konsultieren und auf einen Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen.

Welche Maßnahmen finden statt?

Es handelt sich hierbei um ein natürliches Phänomen, welchem auch mit natürlichen Mitteln begegnet wird. So wurden neben Lockfallen auch Nistmöglichkeiten für die natürlichen Fressfeinde geschaffen. In allen sensiblen öffentlichen Bereichen auf Grundstücken der Stadt Ibbenbüren (u.a. Kindergärten, Schulen, Haltestellen, Sportanlagen) wird durch regelmäßige Sichtkontrollen des Bauhofes der Stadt Ibbenbüren bereits frühzeitig mit geeigneten Bekämpfungsmaßnahmen begonnen. Neben dem Einsatz des Baubetriebshofes werden auch Fremdfirmen mit der Beseitigung der Nester durch Absaugen beauftragt. In den weniger sensiblen Bereichen und auch an öffentlichen Plätzen und Wegen werden Warnhinweise angebracht. Bei Bedarf erfolgt eine Sperrung, z.B. von öffentlichen Sportanlagen, Spielbereichen oder Freizeitbereichen.

Für die Entfernung von Nestern auf privaten Grundstücken ist der Eigentümer verantwortlich: Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie auf Ihrem eigenen Grundstück einen Befall mit Eichenprozessionsspinnern feststellen, diese selbst mit Hilfe einer Fachfirma beseitigen müssen. Eine eigenhändige Beseitigung empfiehlt sich ausdrücklich nicht: siehe Frage: Wie verhalte ich mich richtig.

Bitte beachten Sie: Wegen der Ausbreitung der Brennhaare über Luftströme kann der Eichenprozessionsspinner insgesamt nur wirksam bekämpft werden, wenn öffentliche und private Grundstückseigentümer parallel tätig werden.

Vorläufig wird bei der Bekämpfung des EPS auf städtischen Grundstücken auf den Einsatz von Bioziden verzichtet da diese auch andere Falterarten vernichten würden. Die Fraßgifte müssen mit hohem Ressourceneinsatz witterungsabhängig mehrmals im Baumwipfelbereich aufgebracht werden, um ihre vollständige Wirkung entfalten zu können. Der Einsatz kommt nicht in allen Bereichen in Betracht. Notwendige Absperrmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wären zudem mit starken Beeinträchtigungen im öffentlichen Raum verbunden.

Befallene Bäume auf städtischer Fläche werden daher nach der aufgestellten Prioritätenliste nach Dringlichkeit und Schritt für Schritt bekämpft. Die Stadt bittet um Verständnis, dass es teilweise zu mehrwöchigen Wartezeiten kommen kann.

Weitere Hinweise

Es besteht nach wie vor keine Meldepflicht. In den öffentlichen Bereichen werden seitens der Kommunen nahezu alle befallenen Eichen erfasst und gekennzeichnet. Die Stadt geht dabei nach einer Prioritätenliste vor und hat dabei den gesamten Eichenbestand auf städtischem Gebiet im Blick.

Sollten Sie abweichend zum Regelfall konkrete Hinweise oder Fragen haben, steht Ihnen der Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice unter den Telefonnummern 05451 931-270 oder auch gerne per E-Mail an ordnungsamt@ibbenbueren.de zur Verfügung.

Weitergehende Informationen können Sie jederzeit bei folgenden Stellen erhalten:

Obige Informationen finden Sie auch in dem folgenden Dokument zum Herunterladen: