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Förderprogramm „Baumoffensive“

Baum Bäume
Mit der »Baumoffensive« können auch Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Baumgesundheit gefördert werden. (Foto: Stadt Ibbenbüren / Henning Meyer-Veer)

Die Stadt Ibbenbüren setzt ihr Engagement für den Erhalt von Bäumen in der Stadt fort. Die Förderrichtlinie in Sachen Baumpflege für alle Ibbenbürenerinnen und Ibbenbürener wird auch 2023 fortgeführt. In ihr sind Zuschüsse für Beratungs-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an privaten Bäumen geregelt. Das Ziel bleibt dasselbe: Mehr Bäume retten – weniger Bäume fällen. Zum Wohle der Umwelt und der Stadt.

Die Förderung im Rahmen der Baumoffensive gilt für alle Eigentümer oder Nutzungsberechtigte privater Bäume und wendet sich an alle natürlichen Personen. Helfen soll sie dabei, gute und richtige Pflegemaßnahmen an Bäumen zu ermöglichen. Vor allem dann, wenn man sich über den besonderen Wert eines Baumes nicht sicher ist, Angst vor Schäden hat, sachkundige Pflege benötigt, aber auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Anträge können jetzt wieder gestellt werden

Wer Interesse an einer Förderung hat, kann sich jetzt per unten stehendem Formular an die Umweltschutzbeauftragte der Stadt Ibbenbüren, Luise Reiher, wenden. Anschließend wird das Formular geprüft und an einen zertifizierten Baumkontrolleur weitergegeben. Dieser setzt sich mit den Eigentümern der Bäume in Verbindung, berät diese, oder führt je nach Bedarf eine Baumkontrolle durch. Die Kosten des Baumkontrolleurs für Beratung, Beurteilung und Baumkontrolle werden von der Stadt getragen. Die vom Kontrolleur empfohlenen und mit den Eigentümern abgestimmten Pflegemaßnahmen können ebenfalls auf Antrag zur Hälfte von der Stadt finanziert werden. Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind jedoch nur förderfähig, wenn vorab der von der Stadt Ibbenbüren beauftragte Baumkontrolleur da war und entsprechende Maßnahmen empfohlen hat. Damit wird eine sachkundige Durchführung der Maßnahmen sichergestellt.

Förderungsfähig sind unter anderem Maßnahmen wie:

  • Fachliche Beratung (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten bezüglich privater Bäume, Baumschutzfragen, Krankheiten, Schädlinge und Pilzbefall, Baumpflegemaßnahmen, Baumbewertung, Verkehrssicherheit)
  • Baumkontrolle
  • Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Baumgesundheit (z.B. Kronenpflege-, Kronenreduzierungs- und Kronensicherungsschnitte)
  • Erhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (z.B. Totholzbeseitigung)
  • Bodenverbesserungsmaßnahmen im Kronentraufbereich (z.B. durch Bodenbelüftung)
  • Bei begründetem Zweifel zur Verkehrssicherheit und einer Empfehlung des Baumkontrolleurs zur Erstellung eines Baumgutachtens, wird dieses zu 100 Prozent von der Stadt in dem Umfang gefördert, wie der Baumkontrolleur einen Untersuchungsbedarf bestätigt

Wichtig: Werden im Zuge der Baumkontrolle Baumfällungen empfohlen, so sind diese von der Förderung ausgeschlossen. Die Verkehrssicherungspflicht für den begutachteten oder kontrollierten Baum verbleibt beim Eigentümer.