Elternbeiträge
für Kindertagesbetreuung in Tagespflege, Kindergarten, OGGS und Schule von acht bis eins
Online-Dienste
Sie können Ihre Unterlagen zur Beitragsermittlung in digitaler Form ausfüllen und an die Stadt Ibbenbüren übermitteln. Dazu klicken Sie bitte auf den nachfolgend genannten Link. Das Programm führt Sie durch die einzelnen Bearbeitungsschritte:
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mein Kind ist beitragsfrei, warum muss ich etwas abgeben?
Es müssen die Zeiträume vor der Beitragsbefreiung geprüft werden - zum Beispiel beitragsfrei ab 1. August, u.A. die Zeit bis 31. Juli.
Wir haben mehrere Kinder. Müssen wir für jedes Kind eine Erklärung abgeben?
Nein, für jede Familie reicht eine Erklärung
Wir haben die höchste Einkommensgruppe, was müssen wir tun?
Bei neuen Kindern ab 1. August 2025 bitte nur die Online-Erklärung mit QR-Code ausfüllen, hochladen und das Kreuz bei der höchsten Einkommensgruppe (über 97.000,00 Euro) machen.
Bei verbleibenden Kindern muss nichts eingereicht werden, da der Folgebescheid auf den vorher gemachten Angaben beruht.
Muss ich den Steuerbescheid unbedingt mit abgeben?
Nein, der Steuerbescheid kann nachgereicht werden, eine Abgabe kann sich allerdings positiv auf die Berechnung auswirken (Abzug Werbungskosten). Die Erstberechnung ist ohne Steuerbescheid möglich.
Warum reichen die Lohnsteuerbescheinigungen nicht aus beziehungsweise werden nicht benötigt?
Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen weisen keine steuerfreien Bezüge aus (z.B. Nachtarbeit, Mehrarbeit). Diese müssen bei der Berechnung des Elternbeitrages zwingend mit angerechnet werden. Die Lohnabrechnungen vom Arbeitgeber weisen immer das Gesamtjahresbrutto aus.
Ich beziehe öffentliche Leistungen, muss ich bezahlen?
Empfänger von Bürgergeld, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag sind ab dem 1. August 2025 in allen drei Bereichen (Kindergarten, Tagespflege und Schulbetreuung OGGS und Schule von 8-1) vom Beitrag befreit. Fallen die Leistungen weg, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden, um hohe Nachforderungen zu vermeiden.
Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie für die anteilige Mitfinanzierung der Jahresbetriebskosten monatlich öffentlich-rechtliche Elternbeiträge festgesetzt. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen.
Nachfolgend genannte Leistungen werden vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie wahrgenommen:
- Annahme von Anträgen zur Berechnung der individuellen Beitragshöhe
- Informationen zur rechtlichen Situation
- Beratung von Sorgeberechtigten in Fragen des Elternbeitragsrechts (Kindergärten, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule)
- Unterstützung bei dem Erbringen von Nachweisen/Belegen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (finanzielle Situation)
- Klärung von Problemstellungen hinsichtlich eingereichter Einkommensunterlagen
- Beratung zu den Beitragssätzen bei gleichzeitigem Besuch von Geschwisterkindern in Kitas oder in anderen Betreuungsformen
Für die Ermittlung der Beitragshöhe sind die Eltern verpflichtet, entsprechende Nachweise einzureichen.
Allgemeine Fragen werden Ihnen unter „Was sollte ich noch wissen?“ auf dieser Seite beantwortet.
Sie können Ihre Unterlagen zur Beitragsermittlung in digitaler Form ausfüllen und an die Stadt Ibbenbüren übermitteln. Dazu klicken Sie bitte auf den nachfolgend genannten Link. Das Programm führt Sie durch die einzelnen Bearbeitungsschritte:
Formulare zum Herunterladen
An wen muss ich mich wenden?
- Telefonische Sprechstunde: montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 11 Uhr
Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen finden Sie unter „Kontakt“.
Rechtsgrundlage
Aktuell geltende Satzungen:
- PDF-Datei: 231 kB
- PDF-Datei: 208 kB
- PDF-Datei: 263 kB
- PDF-Datei: 258 kB
Ab 1. August 2025 geltende Satzung:
- PDF-Datei: 41 kB
- PDF-Datei: 340 kB
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Was sollte ich noch wissen?
- PDF-Datei: 202 kB
- PDF-Datei: 238 kB
- PDF-Datei: 187 kB