Untersuchungsberechtigungsschein
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Online-Dienste
So beantragst du den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) digital - direkt auf Deinem Handy!
- Als erstes musst du hier auf diesen Link klicken: www.untersuchungsberechtigungsschein.de
- Dann musst du mit der Ausweis-App deinen Ausweis scannen und ein paar Daten von dir ausfüllen. Du kannst dich auch mit der BundID anmelden. Danach musst du deine Daten einfach nur noch abschicken. Innerhalb kurzer Zeit hast du den UBS auf deinem Handy. Außerdem kannst du auch gleich den Erhebungsbogen herunterladen, den du von deinen Eltern ausfüllen und unterschreiben lassen musst. So geht’s bei der ärztlichen Untersuchung besonders schnell.
- Nach der Untersuchung erhältst du eine Bescheinigung. Diese musst du deiner Arbeitgeberin beziehungsweise deinem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Jetzt kannst du deine Ausbildung beginnen.
Benötigst du Hilfe? Dann geht es auch „analog“ – vor Ort
- Du gehst zum Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren, Alte Münsterstraße 19. Hierzu musst du jedoch vorher einen Termin vereinbaren (siehe „Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung“). Hier beantragst du deinen UBS bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter direkt vor Ort. Du musst nur deinen Personalausweis vorlegen. Der UBS wird dir dann sofort ausgestellt. Außerdem erhältst du den Erhebungsbogen, den du von deinen Eltern unterschreiben und ausfüllen lassen musst. So geht’s bei der ärztlichen Untersuchung besonders schnell.
- Nach der Untersuchung erhältst du eine Bescheinigung. Diese musst du deinem Arbeitgeber beziehungsweise deiner Arbeitgeberin vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Jetzt kannst du deine Ausbildung beginnen.
Erklärvideo
Flyer
- PDF-Datei: PDF, 3.5 MB
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Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Voraussetzungen
Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und werden eine Beschäftigung aufnehmen, für die eine ärztliche Untersuchung benötigt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass