Führerschein
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Um ein Kraftfahrzeug oder auch ein Kraftrad fahren zu dürfen, ist eine entsprechende Fahrerlaubnis – der Führerschein – notwendig.
Die Stadt Ibbenbüren nimmt in Führerscheinangelegenheiten Aufgaben für den Kreis Steinfurt wahr. Hierdurch ersparen wir Ihnen den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.
Hinweis: Zu themenverwandten Aspekten wie der Berufskraftfahrerqualifikation, der Fahrerkarte, dem Personenbeförderungsschein oder der Ausnahme vom gesetzlichen Mindestalter für Fahrten zur Ausbildungsstätte ohne Begleitung finden Sie unter „Was sollte ich noch wissen?“ weitergehende Hinweise.
Formulare zum Herunterladen
- Fahrerlaubnisantrag - Beschreibbarer Antragsvordruck FAO
- Antrag Begleitetes Fahren mit 17, Erweiterung, Verlängerung
- Anlage Begleitetes Fahren ab 17 - Nennung der Begleitpersonen
- Anlage Begleitetes Fahren ab 17 - Angaben der Begleitperson(en)
- Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf Umstellung oder Ersatz
- Antrag Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- Genehmigung eines Fahrschulwechsels
- Antrag auf Eintragung Schlüsselzahl 96, 196, 197
Voraussetzungen
Einen Führerschein erhalten Personen ab einem Alter von 18 Jahren. Ab dem 17. Lebensjahr ist eine Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf einen Führerschein kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Das Bürgerbüro ist ebenso Anlaufstelle für weitere Führerscheinangelegenheiten wie etwa das Beantragen eines EU-Kartenführerscheins, die Verlängerung eines Personenbeförderungsscheins, Verlust der Fahrerlaubnis oder Umschreibungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für alle Führerschein-Anträge ist ein aktuelles, biometrietaugliches Foto mitzubringen.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein mit 18 Jahren beantragen
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Original und Kopie des Personalausweises
- augenärztliche Bescheinigung
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen zusätzlich: Erklärung Doppelklassen
- bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen zusätzlich: ein weiteres aktuelles, biometrietaugliches Foto
Wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein beantragen und unter 18 Jahren sind beziehungsweise wenn Sie am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ teilnehmen möchten und mindestens 16,5 Jahre alt sind
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Original und Kopie des Personalausweises
- augenärztliche Bescheinigung
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“
- Anlage „Begleitetes Fahren ab 17“
- Unterschriften beider Sorgeberechtigter
- Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen
Wenn Sie Ihren alten Führerschein gegen den EU-Kartenführerschein umtauschen möchten
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben und eine Neuausfertigung benötigen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift der letzten Ausstellungsbehörde (sofern nicht Kreis Steinfurt)
Wenn Sie Ihren EU-Kartenführerschein verlängern lassen möchten (Klassen D, DE, D1, D1E, C, CE, C1, C1E, CE beschränkt)
- Personalausweis oder Reisepass
- vorhandener Führerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- augenärztliches Gutachten
- hausärztliches Gutachten
- zusätzlich bei Klassen D, DE, D1, D1E, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller das 50. Lebensjahr vollendet hat: Gutachten durch eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin/einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder durch eine amtlich zugelassene Begutachtungsstelle für Fahreignung
Wenn Sie aufgrund einer Namensänderung Ihren EU-Kartenführerschein ändern lassen möchten
- vorhandener EU-Kartenführerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
Wenn Sie aufgrund eines Entzugs Ihres alten Führerscheins einen neuen beantragen möchten
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- entsprechende Nachweise für die beantragten Klassen
Wenn Sie einen internationalen Führerschein benötigen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- EU-Kartenführerschein (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eine Beantragung vorgeschrieben; siehe Punkt „Wenn Sie Ihren alten Führerschein gegen den EU-Kartenführerschein umtauschen möchten“)
Wenn Sie eine Dienstfahrerlaubnis umschreiben lassen möchten (während der Dauer des Dienstverhältnisses sowie zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich)
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung der Dienststelle über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
- erstmaliger Führerschein mit Probezeit: 44,70 Euro; bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen zusätzlich 8,70 Euro
- erstmaliger Führerschein ohne Probezeit: 43,90 Euro; bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen zusätzlich 8,70 Euro
- erstmaliger Führerschein unter 18 Jahren beziehungsweise Modell „Begleitetes Fahren“: 52,40 Euro; zusätzlich 9,30 Euro je angegebene Begleitperson
- Umtausch des alten Führerscheins gegen den EU-Kartenführerschein: 25,30 Euro
- Neuausfertigung eines Führerscheins bei Verlust: 41,40 Euro; zuzüglich 5,10 Euro, falls Ausnahmegenehmigung gewünscht
- Verlängerung EU-Kartenführerschein (Klassen D, DE, D1, D1E, C, CE, C1, C1E, CE beschränkt): 43,90 Euro; zusätzlich bei Klassen D, DE, D1, D1E, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr vollendet hat: 13 Euro für ein zu beantragendes Führungszeugnis
- Änderung EU-Kartenführerschein nach Namensänderung: 25,30 Euro
- Neubeantragung nach Führerscheinentzug: 165,10 Euro; zusätzlich 13 Euro Gebühr für ein zu beantragendes Führungszeugnis
- Internationaler Führerschein: 16,30 Euro
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnis: 43,90 Euro; zusätzlich 5,10 Euro falls eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist
Hinweis
Bei Neuerstellung eines Führerscheins, welcher von der Bundesdruckerei in Berlin produziert wird, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 Euro für den Direktversand an, wenn Sie den Führerschein nicht persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, abholen möchten. Ein Tausch des Führerscheins im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren ist nicht mehr möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrsordnung
- Fahrerlaubnisverordnung
Was sollte ich noch wissen?
Hier finden Sie zu folgenden themenverwandten Aspekten weitergehende Hinweise: