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Mietspiegel

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.

Die Stadtverwaltung Ibbenbüren arbeitet zurzeit an der Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels für freifinanzierte Wohnungen.

Bei einem Mietspiegel handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des Wohnraumes. Er dient dazu den Wohnungsmarkt für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter transparenter zu gestalten und soll helfen, Unklarheiten über die Angemessenheit von Mietpreisen sowie Mietstreitigkeiten zu vermeiden. Vermieterinnen und Vermieter können sich bei Neuvermietung und Mietanpassungen im Rahmen bestehender Mietverhältnisse auf den Mietspiegel stützen.

Die für den Mietspiegel notwendigen Daten über Wohnungen und Mietpreise in Ibbenbüren erhebt der Fachdienst Soziales der Stadtverwaltung.

Die Rückmeldefrist von Vermieterinnen und Vermieter für die Erhebung des qualifizierten Mietspiegels 2025 ist am 20. Juli 2025 abgelaufen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer indivduellen Mietwohnung kann auch der Mietwertrechner verwendet werden.