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Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 30.09.2026

Weidenstraße 5, 49477 Ibbenbüren

Der hier abgestellte Anhänger steht schon sehr lange dort, meiner Auffassung nach darf in diesem verkehrsberuhigten Bereich nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden (betrifft des öfteren dort auch andere Fahrzeuge sowie den Bereich der Feldstraße). Außerdem steht er im Bereich der T-Kreuzung und gefährdet somit unmittelbar alle anderen Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Fußgänger und Fahrradfahrer.

Kategorie: Parkverbot