Obdachlosigkeit (Beratung und Unterkunft)
Die Stadt Ibbenbüren leistet in Obdachlosenangelegenheiten eine Beratung für Betroffene. Bei drohender oder eingetretener Obdachlosigkeit nimmt sie darüber hinaus eine Einweisung Betroffener in Obdachlosenunterkünfte vor.
Voraussetzungen
drohende beziehungsweise bereits eingetroffene Obdachlosigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördengesetz (OBG)