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Ibbenbüren-Laggenbeck

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Der Ortsteil Laggenbeck liegt westlich der Kernstadt von Ibbenbüren. Der Ortsteil bietet sehr gute Betreuungsangebote für Kinder, eine Grund- sowie eine Gemeinschaftshauptschule, ein vielseitiges Freizeit- und Erholungsangebot, natürliche Idylle direkt vor der Haustür. Durch den direkten Autobahnanschluss Ibbenbüren-Laggenbeck zur A 30 ist sowohl Osnabrück als auch Rheine sehr gut und schnell erreichbar.

In Ibbenbüren-Laggenbeck können in attraktiven Wohnlagen zwei Baugrundstücke zum Kauf angeboten werden.

Das erste Baugrundstück „Altemöllerskamp“ hat eine Größe von 585 m² (Flur 44, Flurstück 808). Bei diesem Baugrundstück handelt es sich um einen ehemaligen Kinderspielplatz, der im Zuge der Spielplatzleitplanung zurückgebaut wurde. Eine Änderung des Bebauungsplanes hat einen Verkauf des Grundstückes als Bauplatz möglich gemacht.
Die genaue Lage des Grundstücks ist aus dem Lageplan 1 ersichtlich.

Das zweite Baugrundstück „Alter Hünhügel“ hat eine Größe von 885 m² (Flur 46, Flurstück 1176, groß 571 m² und Flurstück 1181, groß 314 m²). Bei diesem Baugrundstück handelt es sich um eine Baulücke. Durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist ein Verkauf der Baulücke als Bauplatz möglich.
Die genaue Lage des Grundstücks ist aus dem Lageplan 2 ersichtlich.

Lagepläne

Baugrundstück „Altemöllerskamp“

Baugrundstück "Altemöllerskamp": Lageplan
Baugrundstück "Altemöllerskamp": Lageplan
Lageplan zum Vergrößern / Herunterladen

Baugrundstück „Alter Hünhügel“

Baugrundstück "Alter Hünhügel": Lageplan
Baugrundstück "Alter Hünhügel": Lageplan
Lageplan zum Vergrößern / Herunterladen

Bebauung

Das Grundstück „Altemöllerskamp“ ist durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Broelmannweg“ als Bauland überplant. Die Bebauung ist in eingeschossiger Bauweise möglich. Im Rahmen der offenen Bauweise sind nur Einzelhäuser zulässig.

Das Grundstück „Alter Hünhügel“ ist durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 7 „Thunacker“ als Bauland überplant. Die Bebauung ist in bis zu zweigeschossiger Bauweise möglich und mit einem Einzel- oder Doppelhaus bebaubar.

Nähere Einzelheiten sind mit der Abteilung Bauordnung, Bauberatungsbüro, Tel. 05451 931-7015, abzustimmen. Auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen wird hingewiesen.

Spezifische Besonderheiten

Die Grundstücke „Altemöllerskamp“ und „Alter Hünhügel“ werden aufgrund der umgebenden Bebauung nur zur Eigennutzung veräußert.

Die Käufer eines Baugrundstückes zur Eigennutzung müssen sich verpflichten, das zu errichtende Wohnhaus unmittelbar nach Bezugsfertigkeit selbst zu beziehen und darin mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz zu behalten. Eine vorzeitige Beendigung der Eigennutzung ist nur zulässig, wenn wichtige Gründe nachgewiesen werden, die einen Verkauf des Wohngebäudes oder eine Vermietung rechtfertigen. Die Eigennutzungsverpflichtung wird im Grundbuch des Erwerbers gesichert.

Jeder Erwerber eines städtischen Baugrundstückes verpflichtet sich zum Bau einer PV-Anlage zur Größe von mind. 3,5 kWp.

Nur soweit ein Stromspeicher mit einer Leistung von mindestens 3 kWh oder eine größere PV-Anlage als 3,5 kWp mit einem Stromspeicher mit einer Leistung von mindestens 3 kWh errichtet wird, kann der Käufer bis zum Ablauf der Baufrist auf Antrag einen Nachlass auf den Grundstückskaufpreis in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal aber 1.500,00 Euro, erhalten.

Möglich sind auch Pacht- und Mietlösungen etwa in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tecklenburger Land, soweit der Vertrag auf eine Laufzeit von mind. 20 Jahren geschlossen wird.

Je Wohneinheit sind mindestens 1,5 Stellplätze herzustellen.

Es gilt eine Bebauungspflicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss Innerhalb dieser Frist ist das Bauprojekt bezugsfertig zu errichten.

Kaufpreis

Altemöllerskamp

Kaufpreis für den Grund und Boden: 165,00 €/m² x 585 m² =
96.525,00 €
Erstattung Wasseranschlussbeitrag des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land

1.270,68 €

Gesamtkaufpreis 97.795,68 €

Im Grundstückskaufpreis sind folgende Erschließungskosten enthalten:

Kanalanschlussbeitrag
3.808,35 €
Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen (Regen- und Schmutzwasserschacht)
4.850,00 €

Ein Erschließungsbetrag für den Straßenausbau fällt nicht mehr an, da die Straße Altemöllerskamp Ende 1979 im Rahmen eines Erschließungsvertrages erstellt wurde. Ausgleichsbeträge sind für dieses Grundstück nicht festzusetzen.

Vermessungskosten fallen nicht an.

Alter Hünhügel

Grundstückskaufpreis: 148,50 €/m² x 885 m² =
131.422,50 €

Im Grundstückskaufpreis sind folgende Erschließungskosten enthalten:

Kanalanschlussbeitrag (Regen- und Schmutzwasserkanal) für 885 m²
6.913,62 €
Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschluss einschl. Kontrollschacht für das Flurstück 1181
4.171,42 €

Auf dem Flurstück 1176 liegt kein Kontrollschacht. Sollte bei einer möglichen Bebauung mit einem Doppelhaus ein weiterer Haus- und Grundstücksanschluss benötigt werden, ist dieser per Bescheid abzurechnen.

Ein Erschließungsbeitrag für den Straßenausbau kann derzeit nicht erhoben werden, da die Straße schon hergestellt ist. Es könnte jedoch sein, das später noch ein Erschließungsbeitrag zu erheben ist, da die gesamte Anlage „Alter Hünhügel“ noch nicht erstmalig endgültig hergestellt ist. Diese Kosten sind dann vom künftigen Eigentümer zu zahlen.

Vermessungskosten fallen nicht an.

Nebenkosten

Zuzüglich zum Kaufpreis sind nachstehende Kosten zu berücksichtigen:

  • Grunderwerbsteuer (derzeit 6,5 % vom Kaufpreis)
  • Vertrags- und Vertragsdurchführungskosten (Notar- und Gerichtsgebühren)
  • Anschlussbeiträge und -kosten der Versorgungsträger

Bewerbungen

Bei Interesse am Erwerb eines der beiden Baugrundstücke ist der Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste vollständig und mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 30. Mai 2023 bei der Stadt Ibbenbüren einzureichen. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist entsprechend der erreichten Punktzahl nach den Vergabekriterien der Stadt Ibbenbüren.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. Mai 2023.

Später oder nicht vollständig eingereichte Anträge können bei der Vergabe dieser Grundstücke nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungen von Interessenten, die bereits über Wohneigentum verfügen, bzw. in deren Haushaltsgemeinschaft Personen mit Wohneigentum leben und Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Baugrundstück von der Stadt Ibbenbüren erworben haben, können aufgrund der Vergabekriterien der Stadt Ibbenbüren grundsätzlich bei der Vergabe von Baugrundstücken zur Eigennutzung nicht berücksichtigt werden.

Die Eintragung der Daten in die Interessentenliste für künftige Baugebiete der Stadt Ibbenbüren bleibt auch nach der Vergabe dieser Baugrundstücke erhalten. Eine Löschung Ihrer Daten ist nur auf Antrag möglich.