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Baugebiet „Gründkenliet-Nord“

Das Baugebiet „Gründkenliet-Nord“ liegt westlich der Permer Straße und nördlich der Alstedder Straße. Der Dorfkern ist schnell und auch fußläufig gut erreichbar.

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Lageplan

Baugebiet "Gründkenliet-Nord": Lageplan
Baugebiet "Gründkenliet-Nord": Lageplan
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Bebauung

Der Bebauungsplan Nr. 97a „Gründkenliet-Nord“ ist rechtskräftig und durch den Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) überplant.

Das Baugrundstück Nr. 24 (Preisstufe 1 – freier Mietwohnungsbau) ist bis zu zweigeschossig bebaubar mit Doppelhäusern und/oder Hausgruppen. Pro Doppelhaushälfte bzw. je Hausgruppenelement ist 1 Wohneinheit zulässig. Das Baugrundstück ist in der Größe variabel und kann durch abgestimmte und besprochene Vermessungen verändert werden.

Spezifische Besonderheiten

An der Westseite des Baugrundstückes Nr. 24 ist von den Anliegern ein Weg herzustellen und zu unterhalten, der die Erreichbarkeit der Gärten, insbesondere der Reihenmittelhäuser gewährleistet. Dieser Weg wird zur Pflege der angrenzenden öffentlichen Grünfläche mit einem Geh- und Fahrrecht für die Stadt Ibbenbüren belegt.

Die Fertigstellung der Erschließungsanlagen erfolgte bereits im Dezember 2025, sodass die Grundstücke nach Vertragsabschluss bebaut werden können. Es gilt eine Bebauungspflicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss. Innerhalb dieser Frist ist das in der Bewerbung genannte Bauprojekt bezugsfertig zu errichten.

Für alle Grundstücke ist pro 250 m² Grundstücksfläche ein mittelgroßer einheimischer Laub – bzw. Obstbaum zu pflanzen. Eine Anlegung von Steingärten aus Kies und/oder Schotter ist nicht zulässig.

Je Wohneinheit sind mindestens 1,5 PKW-Stellplätze herzustellen. Ab 3 WE sind 2 Abstellplätze für Fahrräder nachzuweisen.

Im Rahmen einer Bodenuntersuchung wurde eine ehemalige Sandgrube entdeckt. Demnach wird zur Absicherung der Gründungsverhältnisse eine Baugrunderkundung in Kombination mit einer orientierenden Untersuchung des Bodens empfohlen.

Kaufpreis

In den nachfolgend aufgeführten Kaufpreisen ist der Kanalanschlussbeitrag für Schmutzwasser und ein Ablösebetrag für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Erschließungsbeitrag für den Straßenausbau enthalten.

Preisstufe 1 - freier Mietwohnungsbau (grau mit blauem Rand)

Die Grundstücke der Preisstufe 1 sind für den freien Mietwohnungsbau vorgesehen und im Lageplan grau unterlegt mit blauem Rand dargestellt. Es gilt ein Preis von 230,00 €/m².

Kaufpreis für den Grund und Boden
einschließlich städtischer Erschließungsaufwendungen
230,00 €/m² x 3.016 m²
693.680,00 €
Kostenerstattungsbeitrag für den
Haus- und Grundstücksanschluss
für die städtische Abwasseranlage
 4.887,52 €
Flächenanteilig zu erstattende
Vermessungskosten in Höhe von
2,60 €/m² x 3.016 m²
7.841,60 €
Gesamtkaufpreis 706.409,12 €

Der Gesamtkaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Rechtwirksamkeit des Vertrages fällig und zahlbar.

Nebenkosten

Bei einer möglichen Teilung des Baugrundstücks Nr. 24 ist jeder weitere Haus- und Grundstücksanschluss gesondert abzurechnen.

Als weitere Nebenkosten sind zu berücksichtigen:

  • Grunderwerbsteuer (derzeit 6,5 % vom Kaufpreis)
  • Vertrags- und Vertragsdurchführungskosten (Notar- und Gerichtsgebühren)
  • Anschlussbeiträge und -kosten der Versorgungsträger (SWTE, WTL, etc.)
  • Kosten für eine mögliche Teilungsvermessung

Bewerbung

Die Vergabe des Baugrundstücks Nr. 24 für den freien Mietwohnungsbau erfolgt entsprechend dem Eingang der Bewerbungen. Sollten mehrere Bewerbungen für das Grundstück gleichzeitig eingehen, erfolgt die Vergabe nach Losentscheid.

Die Bewerbungsfrist startet am Mittwoch, 12. August 2026 um 8:00 Uhr und endet am Mittwoch, 9. September 2026 um 8:00 Uhr. Die Bewerbung ist unter Angabe des Grundstückerwerbers (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

baugrundstuecke@ibbenbueren.de

Bewerbungen, die an andere E-Mail-Adressen gerichtet sind, können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen, die bereits vor Bewerbungsstart und nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können im Vergabeverfahren ebenfalls nicht berücksichtigt werden.