Baugebiet „Gründkenliet-Nord“
Das Baugebiet „Gründkenliet-Nord“ liegt westlich der Permer Straße und nördlich der Alstedder Straße. Der Dorfkern ist schnell und auch fußläufig gut erreichbar.
Bebauung
Der Bebauungsplan Nr. 97a „Gründkenliet-Nord“ wird nach Abnahme der anzulegenden Ersatz- und Ausgleichsflächen rechtskräftig und die Grundstücke werden durch den Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) überplant.
Die Baugrundstücke Nr. 1 - 23 (Preisstufen 2 und 3, Eigennutzung) sind in eingeschossiger Bauweise mit Einzel- und Doppelhäuser bebaubar. Pro Einzelhaus sind 2 Wohneinheiten zulässig, je Doppelhaushälfte 1 Wohneinheit.
Das Baugrundstück Nr. 24 (Preisstufe 1 – sozialer Mietwohnungsbau) ist bis zu zweigeschossig bebaubar mit Doppelhäusern und/oder Hausgruppen. Pro Doppelhaushälfte bzw. je Hausgruppenelement ist 1 Wohneinheit zulässig.
Die Baugrundstücke Nr. 25 und 27 (Preisstufe 1 - sozialer Mietwohnungsbau) sind zwingend zweigeschossig zu bebauen und es sind nur Einzel – und Doppelhäuser zulässig. Pro Einzelhaus können 2 Wohneinheiten und je Doppelhaushälfte 1 Wohneinheit errichtet werden.
Das Baugrundstück Nr. 26 (Preisstufe 1 – sozialer Mietwohnungsbau) ist zwingend zweigeschossig zu bebauen. Auf diesem Grundstück ist eine Einzelhausbebauung mit max. 6 Wohneinheiten zulässig.
Alle Baugrundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau sind in der Größe variabel. Selbstverständlich können die Größen durch abgestimmte und besprochene Vermessungen verändert werden, insbesondere die Grundstücke 25 und 27.
Nähere Einzelheiten zur Bebauung sind mit der Abteilung Bauordnung, Herrn Hatke, Tel. 05451 931-6133, abzustimmen.
Spezifische Besonderheiten
An der Westseite des Baugrundstückes Nr. 24 ist von den Anliegern ein Weg herzustellen und zu unterhalten, der die Erreichbarkeit der Gärten, insbesondere der Reihenmittelhäuser gewährleistet. Dieser Weg wird zur Pflege der angrenzenden öffentlichen Grünfläche mit einem Geh- und Fahrrecht für die Stadt Ibbenbüren belegt. Sollte das Grundstück an mehrere Eigentümer veräußert werden sind ebenfalls für alle Eigentümer Grunddienstbarkeiten in den jeweiligen Grundbücher zu bestellen.
Alle Baugrundstücke können erst nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten, voraussichtlich ab Herbst 2025, bebaut werden. Es gilt eine Bebauungspflicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss bzw. nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen. Innerhalb dieser Frist ist das in der Bewerbung genannte Bauprojekt bezugsfertig zu errichten.
Für alle Grundstücke ist pro 250 m² Grundstücksfläche ein mittelgroßer einheimischer Laub – bzw. Obstbaum zu pflanzen. Eine Anlegung von Steingärten aus Kies und/oder Schotter ist nicht zulässig.
Je Wohneinheit sind mindestens 1,5 PKW-Stellplätze herzustellen. Ab 3 WE sind 2 Abstellplätze für Fahrräder nachzuweisen.
Im Rahmen einer Bodenuntersuchung wurde eine ehemalige Sandgrube entdeckt. Demnach wird zur Absicherung der Gründungsverhältnisse eine Baugrunderkundung in Kombination mit einer orientierenden Untersuchung des Bodens empfohlen.
Die Erwerber eines Baugrundstückes zur Eigennutzung verpflichten sich, das zu errichtende Wohnhaus unmittelbar nach Bezugsfertigkeit selbst zu beziehen und darin mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz zu behalten. Eine vorzeitige Beendigung der Eigennutzung ist nur zulässig, wenn wichtige Gründe nachgewiesen werden, die einen Verkauf des Wohngebäudes oder eine Vermietung rechtfertigen. Die Eigennutzungsverpflichtung wird im Grundbuch des Erwerbers gesichert.
Kaufpreis
In den nachfolgend aufgeführten Kaufpreisen ist der Kanalanschlussbeitrag für Schmutzwasser und ein Ablösebetrag für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Erschließungsbeitrag für den Straßenausbau enthalten.
Die Kaufpreise für die Baugrundstücke sind in unterschiedliche Preisstufen gegliedert. Die genaue Lage der Grundstücke mit den farbig dargestellten einzelnen Preisstufen ist aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan ersichtlich.
Preisstufe 1 - Sozialer Mietwohnungsbau (grau mit blauem Rand)
Die Grundstücke der Preisstufe 1a sind für den sozialen Mietwohnungsbau vorgesehen und im Lageplan grau unterlegt mit blauem Rand dargestellt. Es gilt ein Preis von 230,00 €/m².
Preisstufe 2 – Eigennutzung – (violett unterlegt)
Die Grundstücke dieser Preisstufe werden nur zur Eigennutzung zu einem Grundstückskaufpreis von 230,00 €/m² einschließlich städtischer Erschließungsaufwendungen veräußert.
Preisstufe 3 – Eigennutzung – (orange unterlegt)
Die Grundstücke dieser Preisstufe werden nur zur Eigennutzung zu einem Grundstückskaufpreis von 210,00 €/m² einschließlich städtischer Erschließungsaufwendungen veräußert.
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Nebenkosten
Zuzüglich zum Kaufpreis sind nachstehende Kosten vom Käufer zu übernehmen und direkt mit Zahlung des Gesamtkaufpreises fällig:
- Vermessungskosten: 2,60 €/m²
- Haus- und Grundstücksanschlusskosten pauschal für einen Hausanschluss: 4.887,52 €
Bei einer möglichen Teilung der Baugrundstücke Nr. 24 bis 27 in der Preisstufe 1 – sozialer Mietwohnungsbau, ist jeder weitere Haus- und Grundstücksanschluss gesondert abzurechnen.
Als weitere Nebenkosten sind zu berücksichtigen:
- Grunderwerbsteuer (derzeit 6,5 % vom Kaufpreis)
- Vertrags- und Vertragsdurchführungskosten (Notar- und Gerichtsgebühren)
- Anschlussbeiträge und -kosten der Versorgungsträger (SWTE, WTL, etc.)
Bewerbung
Die Bewerbungsfrist endete am 25. August 2024.
Die Vergabe der Grundstücke zur Eigennutzung erfolgt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf Grundlage der vom Rat der Stadt Ibbenbüren festgelegten Vergabekriterien. Bei mehreren Bewerbungen für ein und dasselbe Baugrundstück erfolgt die Vergabe nach einem „Punktesystem“. Hier werden für einzelne Kriterien unterschiedliche Punkte vergeben. Die Erfassung der vergaberelevanten Angaben erfolgt über den Bewerbungsbogen.
Bewerbungen zur Eigennutzung von Interessenten, die bereits über Wohneigentum verfügen, bzw. in deren Haushaltsgemeinschaft Personen mit Wohneigentum leben und Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Baugrundstück von der Stadt Ibbenbüren erworben haben, können aufgrund der Vergabekriterien der Stadt Ibbenbüren grundsätzlich bei der Vergabe von Baugrundstücken zur Eigennutzung nicht berücksichtigt werden.
Die Vergabe der Baugrundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau erfolgt entsprechend dem Eingang der Bewerbungen. Sollten mehrere Bewerbungen für ein Grundstück zeitgleich eingehen erfolgt die Vergabe nach Losentscheid.