Streitschlichtung (Schiedsamt)
Schiedsleute versuchen in Zivilstreitfällen, zwischen den Parteien zu vermitteln. Schlichten statt richten, lautet hierbei die Devise. Ziel ist, für beide Seiten zu tragbaren Lösungen zu kommen. Denn nicht immer ist zur Klärung von Zivilstreitigkeiten der Gang vor die Gerichte nötig. Einfacher – und in der Regel auch kostengünstiger – ist es, über Schiedspersonen zu einer Beilegung der juristischen Spannungen zu gelangen.
Schiedsleute sind die richtigen Ansprechpartner, wenn es bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mehr auf die Wiederherstellung guter Beziehungen zum anderen Streitbeteiligten als um die unbedingte Durchsetzung des eigenen Rechtsstandpunktes geht.
Von Rechts wegen gefragt sind Schiedsleute zudem bei sogenannten Privatklagesachen. Hat ein Bürger etwa wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder wegen leichter Körperverletzung Anzeige erstattet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wird das öffentliche Interesse verneint, muss sich der Betroffene selbst mit seiner Klage an das Strafgericht wenden. Das kann er jedoch erst, nachdem er versucht hat, sich außergerichtlich mit dem Beschuldigten zu einigen. Auch eine solche Güteverhandlung findet vor Schiedsleuten statt.
Lösungen für alle Streitbeteiligten stellen sich am Ende meist als Kompromiss dar, im Idealfall sogar als guter Kompromiss. Egal ob bei typischem Nachbarschaftsstreit um Im-Grunde-nichts oder in Fällen tiefer Zerwürfnisse aufgrund nicht weniger tiefer persönlicher Verletzungen.
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Voraussetzungen
Schiedsleute können grundsätzlich alle unbescholtenen Personen ab einem Alter von 35 Jahren werden.
Schiedspersonen sollten souveräne Menschen sein, die Lebenserfahrung, Ruhe und Gelassenheit mitbringen. Spezielle Vorkenntnisse sind für das fünfjährige Wahl-Ehrenamt nicht erforderlich. Wesentlich sind aber
- gesunde Menschenkenntnis
- einige Lebenserfahrung
- viel Geduld
- etwas Zeit (vor allem abends)
- die Fähigkeit zur Abfassung schriftlicher Vergleichsprotokolle
- die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist der Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice, hier die Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe. Alternativ können sich betroffene Bürgerinnen/Bürger aber auch direkt an die für Ibbenbüren zuständigen Schiedsleute wenden:
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Ilka Schmidt-Djuren |
An der Zechenbahn 78 49477 Ibbenbüren Tel.: 05451 997540; Mobil: 0151 14150024 |
Ibbenbüren I Püsselbüren, Dickenberg, Uffeln, Bockraden |
1. Vertretung: Edmund Michel |
Föhrengrund 3 49477 Ibbenbüren Tel.: 05451 73058 E-Mail: edmund.michel5@gmail.com |
Ibbenbüren I Püsselbüren, Dickenberg, Uffeln, Bockraden |
Jan-Dirk Vorhoff |
Jagdgrund 6 49479 Ibbenbüren Tel.: 05451 54990-15; Mobil: 0172 6950132 E-Mail: schiedsmann@vorhoff.com |
Ibbenbüren II Laggenbeck, Schafberg, Osterledde, Alstedde |
1. Vertretung: Ilka Schmidt-Djuren |
An der Zechenbahn 78 49477 Ibbenbüren Tel.: 05451 997540; Mobil: 0151 14150024 |
Ibbenbüren II Laggenbeck, Schafberg, Osterledde, Alstedde |
Edmund Michel |
Föhrengrund 3 49477 Ibbenbüren Tel.: 05451 73058 E-Mail: edmund.michel5@gmail.com |
Ibbenbüren III Innenstadt, Schierloh, Dörente, Lehen |
1. Vertretung: Jan-Dirk Vorhoff |
Jagdgrund 6 49479 Ibbenbüren Tel.: 05451 54990-15; Mobil: 0172 6950132 E-Mail: schiedsmann@vorhoff.com |
Ibbenbüren III Innenstadt, Schierloh, Dörente, Lehen |
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Was sollte ich noch wissen?
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. informiert im Internet unter www.schiedsamt.de über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.