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Datum: 07.03.2024

Neue Reisedokumente für Kinder rechtzeitig beantragen

Seit dem 1. Januar gibt es keine Kinderreisepässe mehr

20240307 - Neue Reisedokumente für Kinder rechtzeitig beantragen
Das rote »X« signalisiert es: Der Kinderreisepass ist ein Auslaufmodell. Seit Anfang des Jahres kann er von Markus Mergenschröer und seinem Team vom städtischen Bürgerbüro nicht mehr ausgestellt werden. Sie appellieren an alle Eltern, frühzeitig an neue Dokumente zu denken. (Foto: Stadt Ibbenbüren)

Ibbenbüren, 7. März 2024. Schon seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Auf diese Änderung der Gesetzeslage weist das Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren hin.

Das Bundesministerium des Innern begründet die im Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte Gesetzesnovelle mit Anforderungen europäischen Rechts. Kinderreisepässe gelten demnach wie alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die EU-Mitgliedsstaaten für ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen, als „schwach geschützte Dokumente“. Diese dürfen laut einer EU-Richtlinie nicht länger als zwölf Monate gültig sein und werden teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.

Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkte die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein. Zudem werde, so das BMI, mit der Abschaffung künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Das Dokument wird nun durch einen normalen Reisepass beziehungsweise Personalausweis ersetzt. Seit Januar 2024 können Eltern, je nach Reiseziel, für ihre Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Diese Dokumente werden für alle Kinder und jungen Erwachsenen unter 24 Jahre ausgestellt und sind grundsätzlich sechs Jahre gültig – sofern man die Person auf dem Passfoto noch erkennen und identifizieren kann.

Weil die Herstellung nicht vor Ort, sondern in der Bundesdruckerei erfolgt, kann die Ausstellung eines Personalausweises bis zu vier, die eines Reisepasses bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Auf diese im Vergleich zu einem Kinderreisepass erheblichen Vorlaufzeiten weist die Stadtverwaltung hin und rät bei geplanten Auslandsreisen zu einer frühzeitigen Beantragung.

Beide Dokumente können im Bürgerbüro beantragt werden. Das Kind muss bei der Beantragung dabei sein. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto und die Zustimmungserklärung der Eltern. Bei Erstanträgen muss die Geburtsurkunde mitgebracht werden. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro, der Reisepass 37,50 Euro.

Eine Beantragung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine im Bürgerbüro können unter www.ibbenbueren.de/terminservice oder montags bis freitags von 9 - 12 Uhr unter der Telefonnummer 05451 -931 190 gebucht werden.