Anmeldung Wohnung (Haupt- und Nebenwohnung)
Wenn Sie in eine neue Haupt- oder auch Nebenwohnung umziehen, müssen Sie diese anmelden.
Um eine Nebenwohnung handelt es sich, wenn Sie, bezogen auf ein Jahr, zwar eine weitere Wohnung bezogen haben, diese jedoch nicht überwiegend nutzen.
Die Anmeldung erfolgt jeweils
- persönlich durch Sie
- oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person, die einen von Ihnen unterschriebenen und ausgefüllten Meldeschein mitbringt
Formulare zum Herunterladen
- Anmeldung bei der Meldebehörde (mit Merkblatt)
- Anmeldung bei der Meldebehörde - Beiblatt: Anmeldung von weiteren Wohnungen im Inland / Änderung der Hauptwohnung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbescheinigung
- PDF-Datei: 23 kB
Voraussetzungen
Da der Personalausweis aufgrund der neuen Anschrift geändert werden muss, ist die Vorsprache von mindestens einer Person (Sie selbst oder bevollmächtigte Person) zwingend notwendig.
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.