Fördermittel für denkmalpflegerische Maßnahmen
Anträge können ab dem 1. Juni bei der Stadt Ibbenbüren gestellt werden
Ibbenbüren, 29. Mai 2026. Historische Gebäude und Denkmäler sind wichtige Zeugnisse der Stadtgeschichte. Sie verleihen Orten Charakter, schaffen Identität und erinnern an die Entwicklung vergangener Generationen. Damit diese Bauwerke auch künftig erhalten bleiben, unterstützt die Stadt Ibbenbüren Privatpersonen, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern sind, mit Fördermitteln für denkmalpflegerische Maßnahmen.
Für das Jahr 2026 erhält die Stadt vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Denkmalpauschale in Höhe von 7500 Euro. Gefördert werden Maßnahmen, die denkmalpflegerisch relevant sind. Hierzu zählen beispielsweise die Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz sowie Arbeiten an Fenstern, Fassaden, Dächern oder weiteren historischen Bauteilen.
Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip. Anträge werden somit in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 1500 Euro pro Antrag.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass für die geplante Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis bereits vorliegt oder beantragt wurde. Zudem muss die Maßnahme denkmalpflegerisch relevant sein.
Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über ein Formular, das ab Montag, 1. Juni, auf der Internetseite der Stadt Ibbenbüren (https://www.ibbenbueren.de/denkmal) zur Verfügung steht. Förderanträge können bis zum 30. September gestellt werden. Nach Bewilligung der Fördermittel ist bis spätestens 31. Dezember ein entsprechender Verwendungsnachweis einzureichen.