Denkmalschutz / -pflege
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Interaktive Karte: Standorte der Denkmäler in Ibbenbüren
Liste der Baudenkmäler nach Straßen (Angebot des Stadtmuseums Ibbenbüren)
Die Stadt Ibbenbüren ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem
- Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
- Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
- das Führen der Denkmalliste
- Bescheinigungen nach Paragraf 40 des Denkmalschutzgesetzes (für die Erlangung von Steuervergünstigungen)
Fördermittel für denkmalpflegerische Maßnahmen in 2026
Die Stadt Ibbenbüren unterstützt Privatpersonen, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern sind, mit Fördermitteln für denkmalpflegerische Maßnahmen. Für das Jahr 2026 erhält die Stadt vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Denkmalpauschale in Höhe von 7500 Euro. Gefördert werden Maßnahmen, die denkmalpflegerisch relevant sind. Hierzu zählen beispielsweise die Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz sowie Arbeiten an Fenstern, Fassaden, Dächern oder weiteren historischen Bauteilen.
Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip. Anträge (ab 1. Juni 2026 unter „Formulare zum Herunterladen“ abrufbar) werden somit in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 1500 Euro pro Antrag.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass für die geplante Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis bereits vorliegt oder beantragt wurde. Zudem muss die Maßnahme denkmalpflegerisch relevant sein.
Förderanträge können bis zum 30. September 2026 gestellt werden. Nach Bewilligung der Fördermittel ist bis spätestens 31. Dezember 2026 ein entsprechender Verwendungsnachweis einzureichen.
Formulare zum Herunterladen
Rechtsgrundlage
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW)
Was sollte ich noch wissen?
Das Denkmalschutzgesetz NRW sieht vor, dass jeder Eigentümer oder jeder Nutzer, der Maßnahmen an ihrem/seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, hierfür öffentliche Zuschüsse beantragen kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag ist über die Stadt Ibbenbüren bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss in der Regel spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen.