Inhalt

Parkzonen und Höchstparkdauer

Parkzonen und Höchstparkdauer
Parkzonen und Höchstparkdauer

Parken in Ibbenbüren - aber wie lange?

Die Stadt Ibbenbüren hat ein breites Angebot an zur Verfügung stehenden Parkplätzen. Diese wurden aufgeteilt in verschiedene Parkzonen (siehe Karte). Durch die Zugehörigkeit zur jeweiligen Parkzone wird die Höchstparkdauer bestimmt.

  • Parkzone I = 1 Stunde Höchstparkdauer
  • Parkzone II = 2 Stunden Höchstparkdauer
  • Parkzone III = 3 Stunden Höchstparkdauer

Die Parkzone I wird begrenzt durch die Bundesbahnstrecke Rheine/Osnabrück, die Bahnhofstraße, die Oststraße, die Weberstraße, die Weststraße, die Nordstraße bis zur Bundesbahnstrecke Rheine/Osnabrück.

Die Parkzone II wird begrenzt durch die Weberstraße, die Weststraße, die Oststraße, die Heldermannstraße und die Fläche zwischen Heldermannstraße und den Bahnschienen.

Die Parkzone III umfasst das übrige Stadtgebiet.

Innerhalb des Zeitraumes der Höchstdauer dürfen Sie entweder mit einem Parkschein oder einer Parkscheibe parken. Ob Sie einen Parkschein lösen müssen oder eine Parkscheibe mit Ihrer Ankunftszeit auslegen müssen, können Sie der Beschilderung an den Parkplätzen entnehmen.

Die geltende Höchstparkdauer für Ihren Parkplatz finden Sie durch die Beschriftung der Parkscheinautomaten oder auf den Schildern an den Parkplätzen. Das Nachstellen der Parkscheibe ist nicht erlaubt.