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Parkverstöße mitteilen / Privatanzeige

Überblick

Jeder hat sich sicher schon einmal über einen anderen Verkehrsteilnehmer geärgert. Sei es, dass zum Beispiel jemand auf dem Geh- oder Radweg oder in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt hat. Dies sind nur Beispiele dafür, was uns allen auf der Straße so passieren kann. Es stellt sich nur die Frage, was kann man gegen solch rücksichtsloses Verhalten tun? Sollte Ihnen auffallen, dass sich ein Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig verhält, besteht für Sie die Möglichkeit, auch privat eine Anzeige zu erstatten.

Bei akuten Verkehrsbehinderungen können Sie sich darüber hinaus auch telefonisch unter der Rufnummer 05451 931-3200 zu den regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung an das „Team Verkehr“ der Stadt Ibbenbüren wenden, um Ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen.

Vorgehen

Wie erstatte ich Privatanzeige?

Die Privatanzeige ist dem „Team Verkehr“ der Stadt Ibbenbüren mittels des Online-Formulars unter „Formulare und Links“ zuzuleiten.

Die Anzeige muss immer folgende Angaben enthalten:

  • Ihre vollständige Meldeanschrift sowie Ihre Unterschrift, damit Ihre Zeugeneigenschaft bei einem möglichen Gerichtsverfahren gewährleistet ist. Für den Fall, dass wir Rückfragen haben, sollten Sie möglichst auch eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.
  • das Fahrzeugkennzeichen
  • die Fahrzeugart (Pkw, Lkw, Anhänger)
  • das Fahrzeugfabrikat und die Farbe (z.B. Opel, rot)
  • den genauen Standort/Tatort (z.B. „XY-Straße vor oder gegenüber Haus-Nr. …“, „Höhe Schule“ oder ähnliche Bezugsadressen) - Angaben wie „steht hier“ oder „steht in der XY-Straße“ reichen nicht aus -
  • eine weitere Präzisierung des Standortes (z.B. „auf dem Gehweg“, „halb Gehweg, halb Fahrbahn (gekippt)“, „in der Parkbucht“, „auf dem Seitenstreifen“)
  • die genaue Tatzeit/Zeit der Feststellung: Datum und Uhrzeit (z.B. „02.03.2017 um 13:45 Uhr“ oder „vom 02.04.2017 um 20:10 Uhr unbewegt bis 17.05.2017 um 9:45 Uhr“) - Angaben wie „nun mehr als 3 Wochen“ oder „seit letztem Samstag“ reichen nicht aus -
  • den Tatvorwurf (z.B. „im Haltverbot“, „auf dem Radweg“, „auf dem Gehweg“, wenn das Gehwegparken nicht ausdrücklich zugelassen ist, „nicht zugelassenes Fahrzeug“; bei Anhängern: „ohne Zugfahrzeug unbewegt länger als 14 Tage“)
  • Fotos, auf denen das Fahrzeug und die Umgebung zu erkennen sind (möglichst mit eingeblendetem Datum). Auch die Angabe der Ventilstellung beim Fahrzeug kann hilfreich sein.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der großen Zahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten keinen Schriftverkehr über die weitere Bearbeitung und den Ausgang des Verfahrens führen können. Zudem sind datenschutzrechtliche Belange zu wahren.

Kontakt

Team Verkehr

Mitarbeitende

Valerie Sobottka
Matthias Heinen

Telefon: 05451 931-3200
E-Mail-Adresse: ordnungsamt.verkehr@ibbenbueren.de

Anschrift und Erreichbarkeit

Zeiten:
Telefonische Servicezeit:
montags, mittwochs und freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind zu den genannten Servicezeiten nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Ort:
Stadtverwaltung Ibbenbüren
Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice
Abt. Ordnungsdienst, Verkehr und Wahlen
Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren
Raum: T 01 (Haus Taschner, Erdgeschoss)