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Dauerparkplätze Weberstraße I und II sowie Oststraße

Hiermit beantrage ich verbindlich eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in Ibbenbüren auf den Parkplätzen

  • Weberstraße I (Bachstraße)
  • Weberstraße II (Am Tennisplatz)
  • Oststraße (begrenzt im Norden von der Einmündung Kurze Straße und begrenzt im Süden von der Kreuzung Weberstraße/Oststraße/Ledder Straße)

Ich möchte eine



Die Parkkarte ist bei Abholung bar zu bezahlen.



Meine Daten

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur auf den angegebenen Parkplätzen. Sie gilt nicht auf angrenzenden Flächen (z.B. Parkstreifen Weberstraße).

Die Ausnahmegenehmigung wird bis zum Ende der Gültigkeit widerruflich erteilt und gilt immer für ein beliebiges Fahrzeug.

Es besteht kein Anspruch auf einen freien Stellplatz (z.B. wenn Vollbelegung des Parkplatzes vorliegt oder Sondernutzung für eine Veranstaltung erfolgt).

Auskunft erteilt Herr Janßen, Telefon 05451 931-326.

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)