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Datum: 18.06.2026

Einsatzstellen für junge Menschen gesucht

Jugendhilfe im Strafverfahren: Betriebe und Vereine können neue Perspektiven eröffnen

20260617 - Einsatzstellen für junge Menschen gesucht
Sind im Team für den Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren bei der Stadt Ibbenbüren zuständig und stellen den neuen Flyer vor (v.l.): Marie Köhler, Inke-Marie Heilemann und Thale Pia Rupprich. (Foto: Stadt Ibbenbüren / Max Bertemes)

Ibbenbüren, 18. Juni 2026. Die Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Ibbenbüren sucht weitere Betriebe, Vereine und Institutionen, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten möchten, Arbeitsstunden im Rahmen eines Strafverfahrens abzuleisten. Die sogenannten Sozialstunden sind eine häufige gerichtliche Auflage für Jugendliche und Heranwachsende. Damit diese sinnvoll und erfolgreich umgesetzt werden können, ist die Jugendhilfe im Strafverfahren auf engagierte Einsatzstellen angewiesen.

„Junge Menschen im Strafverfahren benötigen Unterstützung, um Absprachen verlässlich einzuhalten. Ebenso wichtig ist ein wertschätzender und verständnisvoller Umgang mit ihnen“, erklärt Martina Hannweber vom städtischen Fachdienst Kinder, Jugend und Familie, die für den Bereich Jugendhilfe im Strafverfahren zuständig ist. „Jugendliche Fehlentscheidungen dürfen nicht den Blick auf die Person insgesamt verstellen.“

Die Einsatzstellen übernehmen dabei eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Sie ermöglichen den Jugendlichen und Heranwachsenden praktische Erfahrungen in einem geregelten Arbeitsumfeld und leisten damit einen Beitrag zu deren persönlicher Entwicklung. Nicht selten entstehen dabei neue Perspektiven für Schule, Ausbildung oder Beruf.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet alle jungen Menschen, die zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt sind, durch das gesamte Strafverfahren. Sie berät die Betroffenen und ihre Familien, vermittelt Hilfsangebote und unterstützt dabei, gerichtliche Auflagen und Weisungen erfolgreich umzusetzen. Grundlage ist das Jugendstrafrecht, das seit mehr als 100 Jahren den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt stellt. Ziel ist es, junge Menschen dabei zu unterstützen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und künftig ein straffreies Leben zu führen.

Viele Jugendliche werden aufgrund jugendtypischer Grenzüberschreitungen oder schwieriger persönlicher Lebenssituationen straffällig. Die Jugendhilfe im Strafverfahren betrachtet deshalb nicht nur die Tat, sondern auch die individuelle Lebenssituation der jungen Menschen. Sie arbeitet darauf hin, vorhandene Stärken zu fördern und neue Perspektiven zu eröffnen.

Bei der Stadt Ibbenbüren können Arbeitsstunden beim Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb (BIBB), im Familienbüro oder in den städtischen Jugendzentren abgeleistet werden. Einer von vielen externer Partner ist beispielsweise das Sozialkaufhaus 21 des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) e.V. Ibbenbüren. Um den Jugendlichen ein möglichst breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten anbieten zu können, werden fortlaufend weitere Partner gesucht.

Vereine, Institutionen und Unternehmen, die Interesse haben, junge Menschen bei der Ableistung ihrer Arbeitsstunden zu begleiten, können sich per E-Mail an jugendhilfe-im strafverfahren@ibbenbueren.de oder telefonisch unter 05451 931-5182 an die zuständigen Mitarbeitenden wenden.

Weitere Informationen zum Thema bietet auch die aktuelle Folge des Podcasts „Mach mal Stadt! Ibbenbüren“. Die aktuelle sowie alle bisherigen Folgen des städtischen Podcast sind auf der Internetseite der Stadt Ibbenbüren unter https://www.ibbenbueren.de/podcast abrufbar.