Parkscheibenregelung entlang der Mettinger und Tecklenburger Straße tritt in Kraft
Ortsdurchfahrt L 796: Wunsch von „Wir für Laggenbeck“ e.V. wird nach Ratsbeschluss umgesetzt
Ibbenbüren, 3. Juni 2026. Entlang der Ortsdurchfahrt in Laggenbeck gilt ab sofort auf rund 50 Parkplätzen eine Parkscheibenregelung. Die entsprechenden Verkehrsschilder wurden in den vergangenen Tagen durch den Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb (BIBB) aufgestellt. Betroffen sind die Parkflächen an der Mettinger Straße zwischen den Hausnummern 1 und 68 sowie an der Tecklenburger Straße zwischen den Hausnummern 2 und 14 (L 796). Dort gilt ab jetzt werktags von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 18.30 Uhr eine Parkscheibenpflicht mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden.
Eine Ausnahme bilden vier Parkplätze auf Höhe der Hausnummer 64 an der Mettinger Straße. Solange sich dort eine Poststelle befindet, gilt auf diesen Stellplätzen ebenfalls werktags von 8 bis 18.30 Uhr eine Parkscheibenpflicht, die zulässige Höchstparkdauer beträgt jedoch 30 Minuten. Außerhalb der genannten Zeiten gelten für die gekennzeichneten Parkplätze entlang der L 796 keine Einschränkungen der Parkdauer.
Grundlage für die neue Regelung ist ein mehrheitlicher Beschluss des Rates der Stadt Ibbenbüren. Vorausgegangen war der Wunsch von Gewerbetreibenden entlang der Ortsdurchfahrt sowie der Werbegemeinschaft „Wir… für Laggenbeck“ e.V., die Parkregelung entlang der L 796 zu ändern. Der Grund: Die Parkflächen waren über längere Zeiträume belegt und standen dadurch nur eingeschränkt für Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen.
„Mit der neuen Parkscheibenregelung soll die Verfügbarkeit der Stellplätze für den Besuch in Geschäften im Bereich der Ortsdurchfahrt verbessert werden“, erklärt Dirk Lünnemann, Vorsitzender von „Wir… für Laggenbeck“ den Wunsch nach der Einführung einer Parkscheibenregelung aus Sicht der Werbegemeinschaft und ihrer Mitglieder.