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Ferienbetreuung

Alle Kinder, die im laufenden Schuljahr (2025/2026) eine Grundschule in Ibbenbüren besuchen und auch die Kinder, die mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 erstmals die Grundschule besuchen, können an der Ferienbetreuung teilnehmen.

Das Betreuungsangebot läuft vom 3. bis 28. August 2026 (die letzten vier vollen Ferienwochen). An den letzten beiden Ferientagen (31. August und 1. September) kann keine Betreuung stattfinden, da die Schulgebäude für die Vorbereitungen auf den Schulstart benötigt werden. An diesen Tagen ist die Betreuung den Kindern vorbehalten, die für die OGS oder die Schule von „acht bis eins“ angemeldet wurden.

Anmeldung

Die Anmeldung muss bis spätestens 31. Januar 2026 beim Fachdienst Schulen und Sport der Stadt Ibbenbüren vorliegen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Wer sich frühzeitig anmeldet, vor Ende Januar jedoch feststellt, dass der Platz nicht mehr benötigt wird, den bittet die Stadt, die Anmeldung so früh wie möglich zurückzuziehen, damit andere Familien die frei gewordenen Plätze nutzen können. 

Die Planung von Personal und Mittagessen erfolgt auf Grundlage der Anmeldungen. Diese sind daher verbindlich. Die Stadt behält sich eine Kapazitätsgrenze bei dieser Form der Betreuung in den Sommerferien vor, wenn Personalkapazitäten o.Ä. weitere Aufnahmen nicht ermöglichen. Eine spätere Abmeldung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. 

Abmeldung

Wer sich frühzeitig anmeldet, vor Ende Januar jedoch feststellt, dass der Platz nicht mehr benötigt wird, den bittet die Stadt, die Anmeldung so früh wie möglich zurückzuziehen, damit andere Familien die frei gewordenen Plätze nutzen können. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kinder, die bereits an einer Betreuung (OGGS oder „Schule von 8 bis 1“) teilnehmen, sind gesondert von den Kindern anzumelden, die bisher nicht für diese Betreuungsformen angemeldet sind. 

Die entsprechende Vorlagen finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.

Welche Gebühren fallen an?

Bestandskinder

Kinder, die bereits im Rahmen von OGS oder „Schule von 8 bis 1“ betreut werden, zahlen nach der geltenden OGS-Satzung.

Kinder ohne OGS-Buchung

Für die Teilnahme von Kindern, die bisher nicht im Rahmen von OGS oder „Schule von 8 bis 1“ betreut werden, fällt ein pauschaler Elternbeitrag von 100 Euro pro Woche an. Eltern können sich entscheiden, ihre Kinder für einzelne Wochen oder den gesamten Betreuungszeitraum anzumelden. Der Minimalzeitraum, der gebucht werden kann, ist eine Woche; einzelne Tage können nicht gebucht werden. Eine Ermäßigung oder Befreiung ist nicht möglich – auch nicht für Geschwisterkinder.

Mittagessen

Auf Wunsch kann jedes Kind an der warmen Mittagsverpflegung teilnehmen (Kosten: zur Zeit 3,20 Euro / Mahlzeit).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss bis spätestens 31. Januar 2026 beim Fachdienst Schulen und Sport der Stadt Ibbenbüren vorliegen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. 

Was sollte ich noch wissen?

Örtlichkeiten der Ferienbetreuung

Die Betreuung wird schulübergreifend für alle Ibbenbürener Grundschulen organisiert. Hierfür werden voraussichtlich zwei Standorte zur Verfügung stehen. Die Stadt wird die angemeldeten Kinder und deren Eltern rechtzeitig über die Standorte der Betreuung informieren.

Die An- und Abreise zur Betreuung muss elternseitig organisiert werden und erfolgt nicht zentral

Weitergehende Informationen

Auf eigenen Themenseiten dieser städtischen Website finden Sie grundsätzliche Informationen zur Offenen Ganztagsschule beziehungsweise zum Betreuungsangebot »Schule von acht bis eins«.