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Landtagswahl in NRW

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Parlament des Landes und vertritt die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens. Die Abgeordneten werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, danach erfolgt eine neue Landtagswahl.

Der Landtag hat im wesentlichen vier Funktionen:

  • Gesetzgebung und Budgetrecht
  • Wahlfunktion
  • Öffentliche Diskussion
  • Parlamentarische Kontrolle

Wahltermin

Die nächste Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen findet am 25.04.2027 statt.

Wer darf wählen?

An der Landtagswahl können alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG teilnehmen, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Ibbenbüren haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlsystem

Die Landtagswahl verbindet Elemente der Mehrheits- und Verhältniswahl.

Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt.
  • Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.

Wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, gewinnt das Direktmandat. Zusätzlich werden Sitze über die Landeslisten vergeben, um die Kräfteverhältnisse der Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmergebnis im Landtag abzubilden.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://www.im.nrw/landtagswahl-2027-am-25-april-2027