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Welche Fristen muss ich beachten?

Wer eine Reisegewerbetätigkeit beginnt, muss dieses gleichzeitig anzeigen.

Das Betreiben eines Reisegewerbes ohne eine Reisegewerbekarte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Insofern denken Sie bei Aufnahme einer Reisegewerbetätigkeit bitte daran, umgehend eine Reisegewerbekarte zu beantragen.