Welche Gebühren fallen an?
Der Aufwand für die Herstellung (Neuanschluss) eines Anschlusses wird nach Einheitssätzen ermittelt.
Der aktuell geltende Einheitssatz beträgt je lfdm Anschlussleitung
- für Niederschlagswasser im Freigefällesystem 353,86 €
- für Schmutzwasser im Freigefällesystem 321,57 €
- für Mischwasser im Freigefällesystem 321,57 €
- im Druckentwässerungssystem 87,29 €
Gemessen wird von der Straßenmitte bis zum Kontrollschacht bzw. bis zur Pumpstation.
Der aktuell geltende Einheitssatz beträgt für einen Kontrollschacht
- für Niederschlagswasser 1.032,06 €/ Stück
- für Schmutzwasser 984,88 €/ Stück
- für Mischwasser 984,88 €/ Stück
Der aktuell geltende Einheitssatz für eine Pumpstation im Druckentwässerungssystem, bestehend aus dem Pumpschacht, der Pumpe mit Schneidwerk und Anschlussleitungen und -kabeln sowie der Steuerungseinheit beträgt in Kunststoff- oder Betonausführung 5.606,37 €/Stück.
Der Aufwand für die Erneuerung, Veränderung und Beseitigung und die Kosten für die Unterhaltung der Anschlussleitungen und Pumpenanlagen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe zu ersetzen.