Datum: 29.07.2026
Rechtsgrundlage
Deine Rechte
Jeder junge Mensch hat das Recht darauf, in seiner Entwicklung gefördert zu werden.
- Bis 18 Jahre: Deine Eltern können „Hilfen zur Erziehung“ beantragen.
- Zwischen 18 und 21 Jahren: Du kannst selbst „Hilfe für junge Volljährige“ nach § 41 SGB VIII beantragen, wenn du Unterstützung brauchst.