Inhalt

Rechtsgrundlage

Deine Rechte

Jeder junge Mensch hat das Recht darauf, in seiner Entwicklung gefördert zu werden.

  • Bis 18 Jahre: Deine Eltern können „Hilfen zur Erziehung“ beantragen.
  • Zwischen 18 und 21 Jahren: Du kannst selbst „Hilfe für junge Volljährige“ nach § 41 SGB VIII beantragen, wenn du Unterstützung brauchst.