Was sollte ich noch wissen?
Gewerbesteuerpflicht bei Einzelgewerben und Personengesellschaften
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerben und bei Personengesellschaften zu dem Zeitpunkt, an dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Aufnahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind und endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes.
Gewerbesteuerpflicht bei Kapitalgesellschaften
Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister. Sie endet mit dem Erlöschen jeglicher Tätigkeit überhaupt. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer beziehungsweise die Gesellschaft.
Einspruchmöglichkeiten
Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie nur beim Finanzamt Einspruch erheben.
Gewerbesteuerhebesatz
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt zur Zeit 481 Prozent.