Was sollte ich noch wissen?
Änderungen, die den Gewerbetreibenden, die Betriebsstätte, die Rechtsform oder die Art der ausgeübten Tätigkeit betreffen, sind nach der Gewerbeordnung anzeigepflichtig und können nicht im Rahmen einer Datenaktualisierung vorgenommen werden. Hier besteht weiterhin eine Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO.