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Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn eines freigestellten Vorhabens mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen und dabei die Namen der Bauleiterin/des Bauleiters und der Fachbauleiter sowie der staatlich anerkannten Sachverständigen mitzuteilen.