Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn eines freigestellten Vorhabens mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen und dabei die Namen der Bauleiterin/des Bauleiters und der Fachbauleiter sowie der staatlich anerkannten Sachverständigen mitzuteilen.