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Voraussetzungen

Damit das Vorhaben auch tatsächlich von der Baugenehmigung freigestellt ist, müssen alle genannten Bedingungen erfüllt sein. In Zweifelsfällen sollte vor Bauausführung beim Fachdienst Bauordnung nachgefragt werden, insbesondere bei Fragen zu Festsetzungen des Bebauungsplanes oder des Vorhaben- und Erschließungsplanes.