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Ausschlussgründe

Es gibt Gründe, die in der Regel ausschließen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Diese sind unter anderem:

  • Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.
  • Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie dem Verfassungsschutz und der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.
  • Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
  • Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet („Mehrehe“).
  • Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.