Datum: 31.07.2026
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die
- Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- erweiterte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.