Form der Leistungsgewährung
Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht.
Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (zum Beispiel der Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
Alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) werden auf eine "MünsterlandKarte" gebucht. Diese kann beim jeweiligen Leistungsanbieter (zum Beispiel Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) vorgelegt werden. Der Anbieter rechnet dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.
Für alle Berechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets nehmen die Sachbearbeiter im Fachdienst Soziales der Stadt Ibbenbüren die Anträge entgegen.