Was sollte ich noch wissen?
Da Baulasten auf die jeweilige Rechtsnachfolgerin/den jeweiligen Rechtsnachfolger übergehen, ist es empfehlenswert, das Baulastverzeichnis vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages einzusehen (Baulast-Auskunft). Dies wird in aller Regel nicht vom Notar vorgenommen.