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Datum: 25.09.2026

Kommunen im Kreis Steinfurt am Limit: GFG-Verteilung bildet die Realität nicht mehr ab

Sprecher der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung

20260622 - Städte und Kommunen setzen gemeinsames Zeichen
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Steinfurt setzen gemeinsam ein Zeichen: »Es ist kurz vor zwölf« und die Kommunen sind am Limit. (Montage: Stadt Ibbenbüren)

Ibbenbüren / Kreis Steinfurt, 25. September 2026. Die Finanzkrise der Städte und Gemeinden verschärft sich weiter. Nach der aktuellen Haushaltsumfrage des Städtetages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW können im Jahr 2026 landesweit nur noch sieben von 396 Kommunen ihre laufenden Aufwendungen durch entsprechende Erträge decken. 89 Städte und Gemeinden befinden sich bereits in der Haushaltssicherung. Bis 2029 könnte nach den Prognosen mehr als jede zweite Kommune in Nordrhein-Westfalen betroffen sein.

„Der landesweite Aktionstag ,Kommunen am Limit ‘vor der Sommerpause hat eindringlich gezeigt, dass wir nicht mehr über einzelne finanzschwache Städte sprechen. Wir erleben eine flächendeckende und strukturelle Krise der kommunalen Finanzen“, erklärt Ibbenbürens Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer als Sprecher der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Steinfurt. „Diese Krise ist nicht verschwunden. Sie verfestigt sich – und sie erreicht inzwischen auch Kommunen, die bislang als wirtschaftlich und finanziell vergleichsweise stabil galten.“

Besonders deutlich wird die Schieflage im Kreis Steinfurt. Nach der Arbeitskreisrechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 werden zehn der 24 kreisangehörigen Städte und Gemeinden als „abundant“ eingestuft.

Altenberge, Emsdetten, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lengerich, Nordwalde, Ochtrup, Saerbeck und Wettringen sollen danach keine Schlüsselzuweisungen erhalten. Viele andere Kommunen erhalten deutlich weniger Schlüsselzuweisungen.

Als abundant gilt eine Kommune, wenn ihre nach landeseinheitlichen Vorgaben berechnete Steuerkraft den ebenfalls rechnerisch ermittelten Finanzbedarf übersteigt. Mit der tatsächlichen Haushaltslage vor Ort hat diese Einstufung jedoch mittlerweile nichts mehr zu tun. Unter den betroffenen Kommunen befinden sich sogar Kommunen, die ihren Haushalt unter den strengen Vorgaben der Haushaltssicherung führen müssen bzw. für das Planungsjahr 2027 mit der Haushaltssicherung planen.

„Eine Kommune kann auf dem Papier abundant sein und gleichzeitig real keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Spätestens dann muss die Frage erlaubt sein, ob das Berechnungssystem die kommunale Wirklichkeit noch zutreffend abbildet“, betont Schrameyer. „Abundanz bedeutet keineswegs, dass eine Stadt oder Gemeinde finanziell sorgenfrei wäre. Es bedeutet lediglich, dass sie innerhalb eines normierten Berechnungsmodells keine Schlüsselzuweisung erhält. “

Kritisch sehen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Steinfurt insbesondere die erneute massive Erhöhung des Soziallastenansatzes. Dieser soll im GFG 2027 mit dem Faktor 24,84 berücksichtigt werden. Dadurch wird ein noch größerer Teil der vorhandenen Schlüsselmasse in Kommunen mit einer hohen Zahl an Bedarfsgemeinschaften umverteilt.

Die besonderen Belastungen dieser Städte werden nicht infrage gestellt. Die Gewichtung führt jedoch zu erheblichen Umverteilungseffekten zulasten des Münsterlandes und anderer Regionen mit vergleichsweise niedrigerer SGB-II-Quote. Gleichzeitig steigen auch hier die Aufwendungen für Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kinderbetreuung, Schulen, Personal, Energie und Infrastruktur sowie die Kreis- und Landschaftsumlagen erheblich.

„Soziale Herausforderungen müssen solidarisch finanziert werden. Es kann aber nicht die Lösung sein, finanzielle Not nur zwischen den Kommunen umzuverteilen“, sagt Rheines Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann. „Wenn selbst Kommunen in der Haushaltssicherung rechnerisch als finanzstark gelten, stimmt etwas im System nicht.“

Die erstmalige Anhebung des kommunalen Verbundsatzes von 23 auf 23,5 Prozent ab 2027 sei ein wichtiges und ausdrücklich anzuerkennendes Signal des Landes, habe allerdings aufgrund anderer Effekte in 2027 nicht zu einer Anhebung der Verteilungsmasse geführt. Angesichts der kommunalen Defizite und der gleichzeitig weiter steigenden Kosten reiche dieser Schritt jedoch nicht aus.

Bund und Land müssten gemeinsam für eine dauerhaft tragfähige Finanzierung sorgen. Dazu gehöre insbesondere, das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ konsequent auch auf bestehende Aufgaben und gesetzliche Leistungsansprüche anzuwenden.

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben dürften nicht länger zu einem immer größeren Teil über die kommunalen Haushalte finanziert werden. „Es geht nicht um abstrakte Tabellen und Kennzahlen“, macht Schrameyer deutlich.

„Es geht um Schulen, Kitas, Straßen, Feuerwehr, Sport, Kultur und soziale Angebote. Es geht um die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden – und letztlich um das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates.“

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Steinfurt erwarten deshalb, dass die Verteilungswirkungen des GFG 2027 vor der endgültigen Verabschiedung noch einmal kritisch überprüft werden. Darüber hinaus brauche es einen verbindlichen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen, der Aufgaben, Standards und Finanzierung wieder in ein tragfähiges Verhältnis bringe. Alle, ob Kommunen, Kreis, LWL, Land oder Bund müssen ihren Beitrag bringen.

„Wir Kommunen werden unseren Beitrag leisten und unsere Strukturen kritisch überprüfen. Aber Konsolidierung kann strukturelle Unterfinanzierung nicht ersetzen. Wer handlungsfähige Kommunen will, muss sie auch handlungsfähig finanzieren“, betonte Schrameyer.