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Datum: 22.09.2026

Obere Denkmalbehörde des Kreises Steinfurt weist auf Förderprogramme zum Denkmalschutz hin

Unterstützung zur Bewahrung des kulturellen Erbes

20260922 - Obere Denkmalbehörde des Kreises Steinfurt weist auf Förderprogramme zum Denkmalschutz hin
Für Vorhaben zur Erhaltung von Denkmälern in der Region - hier die Kirche St. Anna in Neuenkirchen - stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. (Foto: Kreis Steinfurt)

Kreis Steinfurt, 22. September 2026. Denkmäler prägen den Kreis Steinfurt. Sie sind Zeugnisse vergangener Epochen und historischer Handwerkskunst. Um dieses kulturelle Erbe zu erhalten und für kommende Generationen zu sichern, weist die obere Denkmalbehörde des Kreises Steinfurt auf verschiedene Denkmalförderprogramme hin, die Vorhaben zur Erhaltung von Denkmälern in der Region finanziell unterstützen.

So fördert das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen. Bei der sogenannten Einzelförderung können private Denkmaleigentümer 50 Prozent, Kirchen und Religionsgemeinschaften 30 Prozent sowie Gemeinden 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Unter Beachtung der Bagatellgrenze können nur Anträge mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 10.000 Euro bei Privatpersonen, 25.000 Euro bei Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie 50.000 Euro bei Gemeinden gestellt werden. Die Förderhöchstgrenze beträgt 350.000 Euro. Anträge für das Förderprogramm 2027 können noch bis zum 31. Oktober 2026 digital unter www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw eingereicht werden.

Zudem hat der Kreis Steinfurt das Programm "Kleindenkmale erhalten" für die Sanierung von öffentlich zugänglichen Wegekreuzen, Bildstöcken, Grenzsteinen, Brunnenanlagen sowie kleinen Wegekapellen aufgelegt.
Förderfähig sind dabei maximal 50 Prozent der Gesamtkosten, wobei der maximale Zuschuss den Betrag von 2.000 Euro nicht übersteigen darf. Förderanträge können digital per E-Mail an rabea.everwand@kreis-steinfurt.de bei der oberen Denkmalbehörde des Kreises Steinfurt eingereicht werden.

Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen gibt es darüber hinaus die Pauschalförderung, die bei Kommunen beantragt werden kann. Hier hat jede Kommune für 2026 eine pauschale Landesförderung von 7.500 Euro erhalten. Ob noch Restfördermittel aus diesem Jahr verfügbar sind, ist bei den unteren Denkmalbehörden in den Kommunen zu erfragen. Bei den zehn Gemeinden Altenberge, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup und Westerkappeln können formlose Anträge auf Pauschalmittel per E-Mail an rabea.everwand@kreis-steinfurt.de über den Kreis Steinfurt eingereicht werden. Modernisierungsmaßnahmen, beispielsweise die Erneuerung von Heizungs- und Elektroanlagen, sind ausgeschlossen. Auch Denkmäler die bereits durch das Land, den Bund oder die Europäische Union gefördert werden, können nicht doppelt gefördert werden.

Voraussetzung für Zuwendungen aus den Förderprogrammen ist, dass bei Antragstellung eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen gibt es online unter www.kreis-steinfurt.de/denkmalfoerderung. Bei Fragen oder Beratungsbedarf stehen die obere Denkmalbehörde des Kreises Steinfurt sowie die unteren Denkmalbehörden der Kommunen zur Verfügung.

Quelle: Kreis Steinfurt