Nach Aufhebung der Haushaltssperre: Kreis Steinfurt kann Kulturpreis 2026 ausloben
Bis Sonntag, 30. September, können Empfehlungen eingereicht werden
Kreis Steinfurt, 28. August 2026. Nachdem Mitte Juli die im April verhängte Haushaltssperre mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde, kann auch im Jahr 2026 der Kreis Steinfurt wieder seinen renommierten Kulturpreis verleihen, um herausragende Leistungen im Bereich der Kunst und Kultur zu würdigen. Die mit 4.000 Euro dotierte Auszeichnung richtet sich an Einzelpersonen sowie kulturfördernde Vereine, Initiativen und Veranstalter, die das kulturelle Leben im Kreis Steinfurt nachhaltig bereichern.
Die Kulturförderung des Kreises Steinfurt ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ab Montag, 31. August, bis spätestens Sonntag, 30. September, Vorschläge für den Kulturpreis 2026 einzureichen. Bewerbungen der eigenen Person, Gruppe oder Institution sind jedoch nicht zugelassen. Gesucht wird eine Gesamtleistung, die sich durch künstlerische und kulturelle Bedeutung auszeichnet. Berücksichtigt werden alle kulturellen Ausdrucksformen, mit Ausnahme der Heimat- und Brauchtumspflege, für die der Kreis Steinfurt den separat ausgelobten Brauchtums- und Heimatpreis vergibt.
Mit der Auszeichnung will der Kreis Steinfurt erneut diejenigen ehren, die das kulturelle Leben in der Region aktiv gestalten und bereichern. Dabei sind sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen und Organisationen gefragt, die mit ihren kontinuierlichen und innovativen Beiträgen das kulturelle Miteinander stärken.
Einzureichen sind eine schriftliche Darstellung mit ausführlicher Begründung der würdigungswerten Leistung sowie begleitendes Material wie Fotos, Ton- und Bildträger sowie Berichte über Auftritts-, Veranstaltungs- und Ausstellungstermine. Das entsprechende Vorschlagsformular sowie die Richtlinien zur Vergabe des Kulturpreises können auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/kulturpreis heruntergeladen werden.
Vorschläge können entweder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnorts des Vorgeschlagenen beziehungsweise der Vorgeschlagenen oder direkt bei der Kulturförderung des Kreises Steinfurt per E-Mail an kulturpreis@kreis-steinfurt.de oder per Post eingereicht werden. Nach Eingang prüft die Kulturförderung die Vorschläge auf Zulässigkeit und Vollständigkeit. Eine Jury wird anschließend aus den eingegangenen Vorschlägen die Preisträgerin, den Preisträger oder die Preisträger auswählen. Über die endgültige Vergabe der Auszeichnung entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Tourismus des Kreises Steinfurt.
Für Rückfragen steht Sabine Asbach-Walters, Kulturamt des Kreises, Telefon 02551 69-1598, sabine.asbach-walters@kreis-steinfurt.de, zur Verfügung.
Quelle: Kreis Steinfurt