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Datum: 19.06.2026

Geschützt bei Starkregen

Mit der richtigen Vorsorge Schäden an Haus und Grundstück ver meiden

20260619 - Geschützt bei Starkregen
Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW und gibt hilfreiche Tipps, wie man bestmöglich für Starkregen vorsorgen und das Heim schützen kann. (Foto: Verbraucherzentrale NRW)

Ibbenbüren, 19. Juni 2026. Steigen die Temperaturen, steigt auch die Gefahr von Starkregen: Heftige Gewitter und anhaltender Regen überfordern schnell die Kanalisation. Das Wasser staut sich und tiefliegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume können volllaufen. Zusätzlich kann Schmutzwasser aus dem Kanal ins Gebäude gedrückt werden und erhebliche Schäden anrichten. „Was viele nicht wissen: Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer:innen selbst. Sie sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen“, empfiehlt Laura Egberink von der Beratungsstelle Rheine der Verbraucherzentrale NRW und gibt hilfreiche Tipps, wie man bestmöglich vorsorgen und das Heim schützen kann.

Risiken am Wohnort prüfen

Vor der Umsetzung von Maßnahmen sollten Informationen zum eigenen Wohnort eingeholt werden. Gut aufbereitete Daten für das lokale Risiko von Starkregen liefert das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie über die von ihm betriebene Webseite geoportal.de. Hier finden Hausbesitzer:innen eine detaillierte Starkregengefahrenhinweiskarte für ihren Wohnort. Anhand des Risikoprofils für das eigene Zuhause lassen sich dann konkrete Vorsorgemaßnahmen treffen.

Schutzmaßnahmen gegen Überflutung

Wichtig ist, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Dafür muss möglichst vermieden werden, dass Wasser über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte eindringt. Bei Neubauten sollten bereits bei der Planung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Bei bestehenden Häusern kann nachgerüstet werden. Je nach Lage helfen Überdachungen, Boden- oder Türschwellen, ein Gefälle am Eingangsbereich, Aufkantungen oder drucksichere Kellerfenster. Zusätzlich fördern Geländemulden und entsiegelte Flächen das Versickern von Regenwasser. Versiegelte Oberflächen im Vorgarten oder bei Auffahrten können durch versickerungsfähiges Bodenmaterial ersetzt werden. 

Sind alle Schwachstellen vor Ort bekannt, lässt sich entscheiden, welche Maßnahmen einzeln oder auch in Kombination sinnvoll sind.

Schutz vor Rückstau

Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus sind besonders gefährdet. Bereits bei der Bauplanung ist abzuwägen, ob dort auf bestimmte Abflüsse verzichtet werden kann. Einen sicheren Schutz bietet nur eine Hebeanlage, die Wasser über die Rückstauebene in den Kanal pumpt. Mit einer solchen Anlage sind Toiletten und Duschen auch während eines Rückstaus weiter nutzbar. Für Vermieter:innen gilt: Sie müssen dafür sorgen, dass die Sanitäranlagen im Wohngebäude jederzeit zur Verfügung stehen. Kostengünstiger als Hebeanlagen sind Rückstauklappen. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus aber lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

Fachgerechter Einbau

Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist eine Beratung bei einem Sanitärfach betrieb sinnvoll, um genau zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden. Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren, sind hier die richtigen Ansprechpartner.

Regelmäßige Wartung

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer:innen bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können nach einer fachkundigen Unterweisung selbst gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge an. Vor einer Beauftragung lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote.

Versicherungsschutz prüfen

Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Rückstau und Über schwemmung sind in Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen meist nicht automa tisch enthalten und müssen zusätzlich abgesichert werden. Und im Schadensfall können Versicherungen einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen.

Weiterführende Informationen:

Regelmäßige kostenfreie Online-Seminare „Schutz vor Starkregen“ Anmeldung unter www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen

Überblickseite zu allen Themen rund um Starkregen: www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-starkregen

Kostenfreie Orientierungsberatung zum Schutz vor Rückstau und Überflutung sowie rund um die Prüfung und Sanierung der Abwasseranlage unter der Rufnummer 0211/91380-1300 oder unter der E-Mail-Adresse abwasser@verbraucherzentrale.nrw

Quelle: Verbraucherzentrale NRW