Grundsteuer B: Neue Bescheide werden verschickt
Rechtsicherheit und Haushaltsstabilität im Vordergrund
Ibbenbüren, 28. April 2026. Für die Grundsteuer B gelten in Ibbenbüren ab dem 1. Januar 2026 rückwirkend einheitliche Hebesätze. Dieses hat der Stadtrat am 25. März 2026 mit großer Mehrheit beschlossen. Hintergrund ist der laufende, vor den Gerichten derzeit ausgetragene Streit über die Rechtmäßigkeit differenzierter Hebesätze, die auch Ibbenbüren im Jahr 2025 zunächst eingeführt hatte. Der Beschluss des Rates sorgt nun für eine rechtssichere und verlässliche Ausgestaltung der Grundsteuer.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25.03.2026 wird die Stadt Ibbenbüren in den kommenden Tagen neue Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versenden.
Die neuen Bescheide berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die jüngste Rechtsprechung sowie die beschlossenen Hebesätze. Maßgeblich für die Berechnung bleiben die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge. Der von der Stadt festgelegte Hebesatz (765 Prozent) wird darauf angewendet und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Mit dem Versand der Bescheide erhalten die Steuerpflichtigen zudem ein begleitendes Informationsschreiben. Dieses erläutert die Zusammensetzung der Grundsteuer, die wesentlichen Berechnungsschritte sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen.
Zur Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen (NRW): Die Grundsteuer in NRW berechnet sich nach einem dreistufigen Verfahren. Der Grundsteuerwert (der Einheitswert) basiert auf den von den Eigentümern in der Grundsteuererklärung abgegebenen Angaben und wird vom Finanzamt ermittelt. Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der vom Rat beschlossene prozentualen Hebesatz der Kommune mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt unter https://www.ibbenbueren.de/grundsteuer.