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Ibbenbüren-Stadtgebiet

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Die Stadt Ibbenbüren kann im Stadtgebiet zwei Baugrundstücke zum Kauf anbieten.

Das erste Baugrundstück „Alstedder Grenze“ hat eine Größe von ca. 272 m² (Flur 34, Flurstück 927). Bei diesem Baugrundstück handelt es sich um einen ehemaligen Kinderspielplatz, der im Zuge der Spielplatzleitplanung zurückgebaut wurde. Eine Änderung des Bebauungsplanes hat einen Verkauf des Grundstückes als Bauplatz möglich gemacht.
Die genaue Lage des Grundstücks ist aus dem Lageplan 1 ersichtlich.

Das zweite Baugrundstück „Osningstraße“ hat eine Größe von 689 m² (Flur 118, Flurstück 350). Auch bei diesem Baugrundstück handelt es sich um einen ehemaligen Kinderspielplatz, der im Zuge der Spielplatzleitplanung zurückgebaut wurde. Eine Änderung des Bebauungsplanes hat einen Verkauf des Grundstückes als Bauplatz ebenso möglich gemacht.
Die genaue Lage des Grundstücks ist aus dem Lageplan 2 ersichtlich.

Lagepläne

Baugrundstück „Alstedder Grenze“

Baugrundstück "Alstedder Grenze": Lageplan
Baugrundstück "Alstedder Grenze": Lageplan
Lageplan zum Vergrößern / Herunterladen

Baugrundstück „Osningstraße“

Baugrundstück "Osningstraße": Lageplan
Baugrundstück "Osningstraße": Lageplan
Lageplan zum Vergrößern / Herunterladen

Bebauung

Das Grundstück „Alstedder Grenze“ wurde durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Südhang“ als Bauland überplant. Die Bebauung ist in eingeschossiger Bauweise möglich. Im Rahmen der offenen Bauweise sind nur Einzelhäuser zulässig. Die Errichtung eines Tiny-Houses ist möglich.

Das Grundstück „Osningstraße“ wurde durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Münsterstraße Ost“ als Bauland überplant. Die Bebauung ist in bis zu zweigeschossiger Bauweise möglich. Im Rahmen der offenen Bauweise sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig.

Nähere Einzelheiten sind mit der Abteilung Bauordnung, Bauberatungsbüro, Tel. 05451 931-7015, abzustimmen. Auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen wird hingewiesen.

Spezifische Besonderheiten

Das Grundstück „Alstedder Grenze“ hat eine graphische Gesamtfläche von 358 m², wobei eine Teilfläche von insgesamt ca. 86 m² zum einen Teil der Elektrizitätsversorgung dient und zum anderen als Fuß- und Radweg benötigt wird. Somit kann diese Fläche nicht als Bauland veräußert werden. Die auf dem Grundstück befindlichen Stützmauern müssen vom Käufer übernommen werden. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße und der umgebenden Bebauung wird dieses Grundstück nur zur Eigennutzung veräußert.

Das Grundstück „Osningstraße“ ist zur Zeit noch nicht kanalmäßig erschlossen.
Auch die Vergabe dieses Baugrundstückes erfolgt aufgrund der umgebenden Bebauung nur zu Eigennutzung.

Die Erwerber eines Baugrundstückes zur Eigennutzung müssen sich verpflichten, das zu errichtende Wohnhaus unmittelbar nach Bezugsfertigkeit selbst zu beziehen und darin mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz zu behalten. Eine vorzeitige Beendigung der Eigennutzung ist nur zulässig, wenn wichtige Gründe nachgewiesen werden, die einen Verkauf des Wohngebäudes oder eine Vermietung rechtfertigen. Die Eigennutzungsverpflichtung wird im Grundbuch des Erwerbers gesichert.

Jeder Käufer eines städtischen Baugrundstückes verpflichtet sich zum Bau einer PV-Anlage zur Größe von mind. 3,5 kWp.

Nur soweit ein Stromspeicher mit einer Leistung von mindestens 3 kWh oder eine größere PV-Anlage als 3,5 kWp mit einem Stromspeicher mit einer Leistung von mindestens 3 kWh errichtet wird, kann der Käufer auf Antrag einen Nachlass auf den Grundstückskaufpreis in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Anschaffungs-kosten, maximal aber 1.500,00 Euro, erhalten.

Je Wohneinheit sind mindestens 1,5 Stellplätze herzustellen.

Es gilt eine Bebauungspflicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss Innerhalb dieser Frist ist das in der Bewerbung genannte Bauprojekt bezugsfertig zu errichten.

Kaufpreis

Alstedder Grenze

Kaufpreis für den Grund und Boden: 247,50 €/m² x ca. 272 m² =
ca. 67.320,00 €
Erstattung Wasseranschlussbeitrag des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land

625,12 €

Gesamtkaufpreis ca. 67.945,12 €

Im Grundstückskaufpreis sind folgende Erschließungskosten enthalten:

Kanalanschlussbeitrag: 6,95 €/m² x ca. 272 m²
ca. 1.890,40 €
Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen (Regen- und Schmutzwasserschacht)
3.705,60 €

Die Straße „Alstedder Grenze“ ist bereits erstmalig endgültig ausgebaut und abgerechnet. Erschließungsbeiträge für den Straßenaubau sind somit für den derzeitigen Ausbauzustand nicht zu zahlen. Ausgleichsbeträge sind für dieses Grundstück nicht festzusetzen.

Die Vermessungskosten sind nach dem tatsächlichen Aufwand vom Käufer zu zahlen. Die endgültige Abrechnung des Grundstückskaufpreises erfolgt nach dem Ergebnis der Fortführungsvermessung auf der Grundlage von 247,50 €/m².

Osningstraße

Kaufpreis für den Grund und Boden: 275,00 €/m² x 689 m² =
189.475,00 €
Erstattung Wasseranschlussbeitrag des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land
1.795,89 €
Gesamtkaufpreis 191.270,89 €

Im Grundstückskaufpreis ist der Erschließungsbeitrag in Höhe von 4.456,34 € für den Stichweg aufgrund einer früheren getroffenen Ablösungsvereinbarung enthalten.

Ebenfalls im Grundstückskaufpreis enthalten sind die Kosten der kanalmäßigen Erschließung, der Kanalanschlussbeitrag und der Kostenerstattungsbetrag für den Haus- und Grundstücksanschluss. Ausgleichsbeträge sind nicht zu zahlen.

Vermessungskosten fallen nicht an.

Nebenkosten

Zuzüglich zum Kaufpreis sind nachstehende Kosten zu berücksichtigen:

  • Grunderwerbsteuer (derzeit 6,5 % vom Kaufpreis)
  • Vertrags- und Vertragsdurchführungskosten (Notar- und Gerichtsgebühren)
  • Anschlussbeiträge und -kosten der Versorgungsträger

Bewerbungen

Bei Interesse am Erwerb eines der beiden Baugrundstücke ist der Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste vollständig und mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Ibbenbüren einzureichen. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt entsprechend den Vergabekriterien der Stadt Ibbenbüren nach den Eintragungen in der Interessentenliste.

Bewerbungen von Interessenten, die bereits über Wohneigentum verfügen, bzw. in deren Haushaltsgemeinschaft Personen mit Wohneigentum leben und Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Baugrundstück von der Stadt Ibbenbüren erworben haben, können aufgrund der Vergabekriterien der Stadt Ibbenbüren grundsätzlich bei der Vergabe von Baugrundstücken zur Eigennutzung nicht berücksichtigt werden.

Die Eintragung der Daten in die Interessentenliste für künftige Baugebiete der Stadt Ibbenbüren bleibt auch nach der Vergabe dieser Baugrundstücke erhalten. Eine Löschung Ihrer Daten ist nur auf Antrag möglich.