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Beurkundung Sterbefall

Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Für die Beurkundung ist dasjenige Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

Bei einem nicht natürlichen Todesfall (zum Beispiel Unfalltod oder Suizid) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für die Beurkundung von Sterbefällen, die in Ibbenbüren eingetreten sind, ist das Standesamt der Stadt Ibbenbüren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles erforderlichen Unterlagen und die ärztliche Todesbescheinigung von dem von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen vorgelegt. (Siehe hierzu auch „Was sollte ich noch wissen?“.)

Welche Gebühren fallen an?

  • Sterbeurkunde: 12 Euro, je Mehrstück 6 Euro

Sterbeurkunden für die Bestattung und die Sozialversicherung sind gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Das beauftragte Bestattungsunternehmen übernimmt die Überführung des Verstorbenen zum Friedhof, die erforderlichen Terminabstimmungen bezüglich Begräbnis und Trauerfeier, die Anzeige des Todes beim Standesamt, bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen und auf Wunsch auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anlässlich des Sterbefalles fällig werden.

Hinweis für Bestattungsunternehmen

Bitte suchen Sie das Standesamt nicht unangekündigt auf, sondern melden Sie sich vorher telefonisch oder per E-Mail. Alle für eine Beurkundung erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: standesamt@ibbenbueren.de. Folgende Dokumente werden immer auch im Original benötigt: Sterbefallanzeige und Todesbescheinigung. Bitte senden Sie kein Bargeld. Mit den Sterbeurkunden erhalten Sie von uns eine Rechnung über die zu zahlenden Gebühren.