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für Antragstellende

Das digitale Verfahren
Das digitale Verfahren

Im digitalen Baugenehmigungsverfahren können Sie weiterhin Ihre Bauanträge digital einreichen und den Verfahrensstand jederzeit einsehen. Sie benötigen dafür Ihre E-Mail-Adresse. Sie erhalten eine Einladung zur Registrierung auf der DALUX-Plattform, über die Sie sich einmalig anmelden müssen. Nach der Registrierung können Sie jederzeit und von überall den Stand Ihres Verfahrens einsehen, auf Ihre Unterlagen zugreifen und gegebenenfalls Dokumente nachreichen.

Die Vorteile

  • Zeiteinsparung: Postwege entfallen, was den gesamten Prozess schneller und effizienter macht.
  • Kostensenkung: Druck- und Versandkosten werden minimiert.
  • Mehr Beteiligte: Mehrere Institutionen können gleichzeitig in den Prozess eingebunden werden.
  • Schneller Dokumentenaustausch: Der Austausch von Unterlagen erfolgt direkt auf der DALUX-Plattform ohne Zeitverzögerung.

Antragsformulare

Antrag §64

Antrag §65

Antrag §62

Antrag §63

Wichtig: Die Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW wird nicht über das Bauportal eingereicht. Verwenden Sie dafür nach wie vor das digitale Formular der Stadt Ibbenbüren.

Weitere Antragsformulare finden Sie hier.

Dokumente

Haben Sie Fragen?

Es gibt Bauvorhaben, die ein Bauherr ohne Entwurfsverfasser beantragen kann sowie Bauvorhaben, die ein Bauherr nur mit der Unterstützung eines Entwurfsverfassers beantragen kann. Für weitere Informationen hierzu nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Bauberatung auf.

Ihre Ansprechpartner

Lukas Sackarendt

Fachdienst Stadtplanung - Bauordnung
Leitung

Roncallistraße 3 – 5
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-6130
  • Fax: 05451 931-86130
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 13