Wie kann ich mein Kind absichern?
Vortrag an der vhs Ibbenbüren informiert über Testamente für junge Familien
Ibbenbüren, 23. Oktober 2026. Ein Vortrag an der vhs Ibbenbüren erläutert am Dienstag, 17.11.2026, von 19.00 bis 22.00 Uhr für Jedermann verständlich die Nachlass- und Erbschaftsproblematik, insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern.
Aus der Erfahrung ist bekannt, dass sich viele Menschen nicht gern mit den Regelungen des Nachlasses beschäftigen. Insbesondere junge Familien mit minderjährigen Kindern verkennen die Notwendigkeit eines Testamentes. In einem Testament können rechtlich verbindliche Regelungen für den hinterbliebenen Ehegatten und für die Kinder getroffen werden, die das Leben der jungen Familie nach dem Tod eines Ehegatten vereinfachen.
Auch die Annahme, dass der überlebende Ehegatte, ohne im Testament benannt zu sein, Alleinerbe des verstorbenen Ehegatten wird, ist leider falsch. Die vom Gesetzgeber vorgesehene gesetzliche Erbfolge weicht meist von dem ab, was sich Familien unter der Nachlassregelung vorstellen. Auch die Annahme, dass der kirchliche Pate eines minderjährigen Kindes automatisch Vormund nach dem Tod beider Elternteile wird, ist nicht richtig.
Der Diplom-Rechtspfleger Hartmut Richter deckt im vhs-Vortrag falsche Annahmen auf und gibt Hinweise zu rechtskräftigen Vorgehensweisen.
Das Teilnahmeentgelt beträgt 14,00 Uhr. Der Veranstaltungsort ist in der vhs Ibbenbüren, Oststraße 28. Anmeldungen sind möglich über www.vhs-ibbenbueren.de oder per E-Mail an vhs@ibbenbueren.de. Zudem können ausgefüllte Anmeldekarten in die Briefkästen aller vhs-Geschäftsstellen eingeworfen werden.
Quelle: vhs Ibbenbüren