Gebührentarife
Abfall
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Entwässerung
Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Gebührenmaßstab | Gebühr 2023 | |
Schmutzwasser | Frischwasserverbrauch | 3,01 Euro je m³ Schmutzwasser |
Niederschlagswasser | Flächenmaßstab |
0,59 Euro je m³ an die Regenwasserkanalisation angeschlossener bebauter und / oder befestigter Fläche |
Für das Erfassen, Ablesen und Abrechnen von privaten Wasserzählern wird je betriebenen Wasserzähler eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt jährlich 15 Euro je Wasserzähler. Ergänzende Informationen zur Berücksichtigung von Sonderwasserzählern und der Geltendmachung von Wasserabzugsmengen (Gartenwasser) finden Sie hier:
Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Für Grundstücke, die an andere Anlagen und Einrichtungen der öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, werden für das Einsammeln und Transportieren aus Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen) bzw. Abwassersammelanlagen (abflusslose Gruben) Gebühren erhoben.
Kleineinleiterabgabe
Die Kleineinleiterabgabe beträgt jährlich 17,90 Euro je Bewohner.
Friedhof
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Hebesätze
Grundsteuer A: 281 %
Grundsteuer B: 529 %
Gewerbesteuer: 438 %
(Stand: 1. Januar 2019)
Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter/innen der Steuerabteilung gerne persönlich zur Verfügung
Ursula Schlosser
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-209
- Fax: 05451 931-285
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 213
Hundesteuer
1 Hund jährlich
72 Euro
2 Hunde jährlich
84 Euro pro Hund
3 Hunde und mehr jährlich
96 Euro pro Hund
Steuerbefreiung kann auf Antrag gewährt werden, wenn der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, die Voraussetzung hierfür erfüllt.
Klärschlammentsorgung
Entleerung der Kleinkläranlage pro abgefahrene cbm: 49,50 Euro.
Entleerung der Sammelgrube pro abgefahrene cbm: 49,50 Euro.
Sollte die Anlage nicht den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entsprechen, so wird die Eigentümerin/der Eigentümer zur Kleineinleiterabgabe veranlagt.
Die Abgabe beträgt pro Person zurzeit 17,90 Euro pro Jahr. Stichtag für die gemeldete Personenzahl ist der 31. Dezember eines Jahres.
Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
Straßenreinigung
Je nach Voraussetzung werden für die Straßenreinigung folgende Gebühren erhoben:
Bei einer zweimaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn/ des selbständigen Fußweges beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend im Stadtkern als Fußgängerstraße oder als Mischfläche ausgewiesen ist 8,50 Euro.
Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn/des selbständigen Fußweges beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend
a) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,50 Euro
b) dem überörtlichen Verkehr dient 2 Euro
Bei einer 14-täglichen Reinigung der Fahrbahn/ des selbständigen Fußweges beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dient 1,75 Euro.
Unterhaltungsaufwand fließende Gewässer
Unterhaltungsverband | Gebührensatz für versiegelte Flächen je qm | Gebührensatz für übrige Flächen je qm |
Bevergerner Aa | 0,076295 Euro |
0,000259 Euro |
Düte |
0,052070 Euro |
0,000250 Euro |
Hopstener Aa |
0,052070 Euro |
0,000302 Euro |
Hörsteler Aa |
0,021432 Euro |
0,000257 Euro |
Ibbenbürener Aa |
0,008092 Euro |
0,000180 Euro |
Mettinger Aa |
0,027919 Euro |
0,000246 Euro |
Recker Aa |
0,038530 Euro |
0,000316 Euro |
Vergnügungssteuer
Die Pauschsteuer beträgt für jeden angefangenen Betriebsmonat für:
- Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen: 18 v.H. des Einspielergebnisses
- Sonstige Apparate in Spielhallen: 35 Euro
- Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten usw.: 18 v.H. des Einspielergebnisses
- Sonstige Apparate in Gaststätten usw.: 25 Euro
- Apparate in Spielhallen, Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1 Nr. 5a und b), mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 200 Euro
Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen
Allgemein: 22 % der EintrittsgelderPauschalsteuer:
Die Steuer wird nach Größe des benutzten Raumes berechnet, wenn keine Eintrittskarten verkauft werden.
Die Pauschsteuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche in geschlossenen Räumen 2 Euro. Bei Veranstaltungen im Freien beträgt die Pauschsteuer 0,90 Euro je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche. Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag, wird ein Veranstaltungstag für die Berechnung zu Grunde gelegt.